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Cloppenburg/Vechta: Vermehrtes Auftreten gefälschter Mahnschreiben

Archivmeldung vom 27.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Bild: Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta

In der jüngsten Vergangenheit kam es im Bereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta vermehrt zum Auftreten von gefälschten Mahnschreiben von vermeintlichen Inkassobüros.

So auch in diesem Fall aus Cloppenburg: Eine 60-jährige Cloppenburgerin erhielt am Freitag, 19. August 2021, per Brief ein Mahnschreiben einer vermeintlichen Inkassofirma aus Köln. Darin wurde sie aufgefordert 268,46 Euro mit einem beigelegten Überweisungsträger auf ein slowakisches Konto zu überweisen. Seit einigen Wochen würde das Ehepaar auch Telefonanrufe mit ähnlichem Inhalt erhalten. Das Ehepaar ließ sich nicht täuschen und sie erstatteten Anzeige bei der Polizei.

Diese Mahnschreiben sind bereits mehrfach und in leicht abgewandelten Formen im Bereich der Polizeiinspektion aufgetreten. Daher warnt die Polizei ausdrücklich vor entsprechenden gefälschten Mahnschreiben.

Stellen Sie sich bei einem Erhalt eines verdächtigen Mahnschreibens folgende Fragen:

Habe ich eine entsprechende Dienstleistung in Anspruch genommen oder etwas bestellt?

Gibt es das Inkassobüro und sind die Daten korrekt? Prüfen Sie dies z.B. unter www.rechtsdienstleistungsregister.de nach. Halten Sie ggf. Rücksprache mit dem Unternehmen. Gibt es den angeblichen Gläubiger? Halten Sie auch hier ggf. Rücksprache. Sollten Sie eine dieser Fragen mit 'NEIN' beantwortet haben, so seien Sie misstrauisch.

Insbesondere eine ausländische Bankverbindung/ IBAN-Nummer und wenn in dem Mahnschreiben mit dubiosen Vorgehensweisen gedroht oder anderweitig unseriös Druck ausgeübt wird, liegt der Verdacht nahe, dass es sich hier um ein gefälschtes Mahnschreiben handelt.

Mahnschreiben können auch in Form von E-Mails in Erscheinung treten. Hier sollten Sie sich zusätzlich vor darin enthaltenen Links oder Downloads sowie Anhängen in Acht nehmen.

Sollten Sie bereits Zahlungen im Rahmen eines solchen verdächtigen Mahnschreibens getätigt haben, so erstatten Sie Anzeige bei Ihrer Polizei. Stellen Sie der Polizei das Mahnschreiben bitte als Beweismittel zur Verfügung.

Quelle: Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta (ots)

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