Kfz-Gewerbe verwahrt sich gegen Drohungen der DUH
Archivmeldung vom 25.02.2015
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtAls rechtlich und von der Vorgehensweise unhaltbar bewertet der ZDK die Ankündigung der DUH, in Kfz-Werkstätten den Einbau von Abgaskatalysatoren zu überprüfen. "Wenn ein Kfz-Betrieb einen Markenkatalysator aus dem qualifizierten Teilefachhandel einbaut, der den Vorschriften der gültigen ECE-Regelung 103 entspricht, handelt er rechtlich einwandfrei", so ein ZDK-Sprecher.
Jedem Kfz-Betrieb als eigenständigem Unternehmen stehe es frei, auch Austauschkatalysatoren mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" zu verbauen. Der ZDK empfehle dies sogar. Eine Verpflichtung dazu bestehe aber nicht. Daher sei es mehr als fragwürdig, wenn die DUH nun durch Werkstatttests Kfz-Betriebe an den Pranger stellen wolle, die sich rechtlich einwandfrei verhielten. Der ZDK werde sich mit aller Entschiedenheit gegen das Vorgehen der DUH wenden und rechtliche Schritte prüfen.
Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ots)