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220 000 Kraftfahrzeuge fielen bei Abgasuntersuchung durch

Archivmeldung vom 02.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
AU-Mängelstatistik bundesweit 2013. Bild: "obs/Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe/ProMotor"
AU-Mängelstatistik bundesweit 2013. Bild: "obs/Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe/ProMotor"

Genau 220 528 Kraftfahrzeuge sind bei den Abgasuntersuchungen (AU) im Jahr 2013 direkt durchgefallen. Das geht aus dem Abschlussbericht zur AU-Mängelstatistik des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hervor. Insgesamt führten die anerkannten AU-Betriebe im vergangenen Jahr knapp 11,9 Millionen Abgasuntersuchungen an Pkw, Nutzfahrzeugen und Krafträdern auf Basis eines festgelegten Qualitätssicherungssystems durch. Dabei erfassten sie 1,082 Millionen abgasrelevante Mängel an 767 857 beanstandeten Fahrzeugen.

Im Durchschnitt wurden somit 1,41 Mängel pro Fahrzeug festgestellt. Diese Quote ist fast identisch mit dem Durchschnittswert von 1,42 im Jahr 2012. Von den statistisch erfassten Mängelfahrzeugen konnten 547 329 Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder mit einer Wartung, Inspektion oder Reparatur wieder instand gesetzt werden und so das zulässige Emissionsniveau erreichen. Insgesamt haben somit 11,656 Millionen oder 98,1 Prozent der untersuchten Pkw, Nutzfahrzeuge und Krafträder die Abgasuntersuchungen bestanden.

Die periodische Prüfung des Abgasverhaltens von Kraftfahrzeugen leiste seit vielen Jahren einen entscheidenden Beitrag zur Schonung der Umwelt und Gesundheit, betonte ein ZDK-Sprecher. Denn sie trage dazu bei, Auffälligkeiten im Abgasverhalten von Pkw, Nutzfahrzeugen und Krafträdern einfach und schnell aufzudecken, um die daraus resultierende Umweltbelastung umgehend durch eine entsprechende Reparatur zu beseitigen.

In Brüssel hat sich der ZDK erfolgreich für die Beibehaltung des zweistufigen AU-Prüfverfahrens auch für Euro 6-Pkw und Euro VI-Nutzfahrzeuge eingesetzt. Basis dafür ist eine neue AU-Richtlinie, die voraussichtlich zum 1. Juni 2015 verpflichtend vorgeschrieben werden soll. Damit lassen sich dann auch diese modernen OBD-Kraftfahrzeuge sinnvoll durch die Funktionsprüfung des On-Board-Diagnosesystems (OBD) und gegebenenfalls einer Abgasmessung am Endrohr überprüfen. Als Teil der Hauptuntersuchung (HU) wird die Abgasuntersuchung wie bisher im Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt und anhand des AU-Nachweises dokumentiert.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ots)

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