DocMorris-Chef: „Apothekerverband auf Retro-Kurs"
Archivmeldung vom 24.07.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Landgericht Frankfurt am Main entschied am Freitag, den 21. Juli 2006, in der Hauptsache-Verhandlung Deutscher Apothekerverband gegen DocMorris aus November 2000. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus Dezember 2003 wurde erwartungsgemäß positiv bestätigt:
Versandhandel mit Arzneimitteln ist erlaubt. „Der Markt
verändert sich", sagt Ralf Däinghaus, Chef von DocMorris. „Nur der
Apothekerverband bleibt auf Retro-Kurs, prüft Rechtsmittel und hofft
auf Revision."
Was passierte seit dem Beginn des mittlerweile sechs Jahre
dauernden Rechtsstreits? Im Jahr 2000 startet DocMorris den Versand
von Medikamenten als erste Apotheke europaweit und zählt heute rund
eine dreiviertel Million Kunden. DocMorris versendet nach Deutschland
ausschließlich in Deutschland zugelassene Originalpräparate. Der
Europäische Gerichtshof entscheidet im Dezember 2003 im so genannten
DocMorris-Urteil für den Versandhandel. Auch die Bundesregierung
erlaubt mit dem 1. Januar 2004 per Gesetz den Arzneiversand. Nur ein
Jahr später haben schon über 1.000 Apotheken die Lizenz zum
Versenden. Mit der jüngsten Gesundheitsreform wird die Preisbindung
für freiverkäufliche Medikamente gekippt. Zudem ist es erlaubt, mehr
als eine Apotheke zu besitzen. 2006 kommt DocMorris mit einer
Vorort-Apotheke nach Deutschland. Mit dem Eckpunktepapier zur
Gesundheitsreform 2007 steht der Fall des Preismonopols für
verschreibungspflichtige Medikamente an.
„Wir haben viel bewegt im Gesundheitsmarkt Europas", sagt Ralf
Däinghaus. „Dafür sind wir mehrfach ausgezeichnet worden. Schade,
dass der Apothekerverband noch immer auf dem Weg durch die Instanzen
beharrt. Wir werden unbeeindruckt davon die Zukunft gestalten."
Quelle: Pressemitteilung DocMorris