Kirchenrechtler: Offenkundig rechts- und pflichtwidriges Verhalten der Kölner Bistumsleitung unter Kardinal Meisner und Woelki im Umgang mit Missbrauchsfällen
Archivmeldung vom 26.10.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttNach Vorwürfen der Vertuschung eines Missbrauchsfalls im Erzbistum Köln im Jahr 2010 spricht der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller von einem "offenkundig rechts- und pflichtwidrigen Verhalten" des damaligen Kardinals Joachim Meisner, seines Personalchefs Stefan Heße (heute Erzbischof von Hamburg) sowie des Leiters des Kölner Kirchengerichts, Offizial Günter Assenmacher. Entgegen den Vorschriften seien Nachforschungen zu dem Fall und auch eine Meldung nach Rom unterblieben, sagte Schüller dem "Kölner Stadt-Anzeiger".
"Kardinal Meisner kommt für alle Vorgänge, die den sexuellen Missbrauch von Klerikern im Erzbistum Köln zwischen 1989 und 2014 angehen, die Schlüsselrolle zu", sagte Schüller. Es werde zu fragen sein, welche Haltung es im "System Meisner" zu Fällen von sexuellem Missbrauch gab.
Als Teile dieses Systems nannte Schüller auch den heutigen Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, und Weihbischof Dominikus Schwaderlapp, der unter Meisner Generalvikar war. "Wenn man sich das von Kardinal Meisner propagierte Ideal des keuschen, heterosexuellen, lehramts- und bischofstreuen Priesters vor Augen führt, bekommt man eine erste Ahnung, welch massive Störung Anzeigen von sexuellem Missbrauch in diesem "heiligen klerikalen System" auslösen mussten." Schüller äußerte den Verdacht, dass sich die Vorlage eines von Woelki beauftragten Untersuchungsberichts zum Umgang der Bistumsleitung mit Fällen sexuellen Missbrauchs aus "Angst und Panik vor der Wahrheit" verzögere.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)