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BGH verneint Urheberrechtsschutz für Birkenstock-Sandalen

Freigeschaltet am 20.02.2025 um 09:53 durch Mary Smith
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunst und genießen in der Folge keinen Urheberrechtsschutz. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in drei Revisionsverfahren gegen das Unternehmen. Die geltend gemachten Ansprüche sind demnach unbegründet, weil die Sandalenmodelle der Klägerin keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst seien.

Das Oberlandesgericht sei in der Vorinstanz mit Recht davon ausgegangen, dass Urheberrechtsschutz voraussetze, dass ein gestalterischer Freiraum bestehe und in künstlerischer Weise genutzt worden sei. Ein freies und kreatives Schaffen ist laut BGH ausgeschlossen, soweit technische Erfordernisse, Regeln oder andere Zwänge die Gestaltung bestimmen. Für den urheberrechtlichen Schutz eines Werks der angewandten Kunst ist demnach eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe zu fordern.

Das OLG habe sich mit sämtlichen Gestaltungsmerkmalen auseinandergesetzt, die nach Auffassung der Klägerin den Urheberrechtsschutz ihrer Sandalenmodelle begründen, so die Karlsruher Richter. In "rechtsfehlerfreier tatgerichtlicher Würdigung" sei es zu dem Ergebnis gelangt, dass nicht festgestellt werden könne, dass der bestehende Gestaltungsspielraum in einem Maße künstlerisch ausgeschöpft worden sei, das den Sandalenmodellen der Klägerin urheberrechtlichen Schutz verleihe (Urteile vom 20. Februar 2025 - I ZR 16/24; I ZR 17/24; I ZR 18/24).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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