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Bitkom begrüßt BGH-Urteil zu Online-Bewertungsportalen

Archivmeldung vom 14.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der IT-Branchenverband Bitkom hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Online-Bewertungsportalen begrüßt, in dem die Klage einer Unternehmerin abgewiesen wurde. "Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil gleichermaßen den Verbraucherschutz wie die Rechtssicherheit von Plattformbetreibern gestärkt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder am Dienstag.

Er habe einmal mehr gezeigt, wie wichtig transparente und unabhängige Bewertungen für die Verbraucher seien. "Die Nutzer müssen sich auf die Vertrauenswürdigkeit und Echtheit von Online-Bewertungen verlassen können. Das bedeutet, dass Plattformen gefälschte, gekaufte und nicht vertrauenswürdige Bewertungen herausfiltern dürfen." Zu diesem Zweck dürften die Portale einen speziellen, selbst entwickelten Algorithmus einsetzen. Das habe der Bundesgerichtshof in seinem Urteil klargestellt, so Rohleder. "Wichtig ist dabei stets, dass die Verbraucher nachvollziehen können, nach welchen Kriterien gefiltert wird", so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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