Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Maaßen zieht Eilantrag gegen Verfassungsschutz-Beobachtung zurück

Maaßen zieht Eilantrag gegen Verfassungsschutz-Beobachtung zurück

Archivmeldung vom 18.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hans-Georg Maaßen (2023) Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Hans-Georg Maaßen (2023) Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hat vor dem Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag gegen die Beobachtung seiner Person durch seine ehemalige Behörde zurückgezogen. Das bestätigten das Gericht sowie Maaßen der "Rheinischen Post". Das Hauptverfahren gegen Maaßen laufe aber nach wie vor weiter.

Das Gericht teilte dazu mit: "Herr Maaßen hatte ursprünglich auch einen Eilantrag gestellt, der auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung, also einer vorläufigen Regelung bis zur Entscheidung über die Klage, gerichtet war (Az.: 13 L 569/24). Diesen Eilantrag hat Herr Maaßen im Mai von sich aus zurückgenommen." Damit könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zu einer mündlichen Verhandlung oder Entscheidung über die Klage demnach weiter seinen Ex-Chef beobachten.

Maaßen begründete die Rücknahme seines Eilantrags damit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Antragserwiderung zu große Mengen über ihn bereits gesammelte Daten geliefert habe, die in der eingeräumten Frist nicht hätten geprüft werden können. "Am 7. Mai ging bei meinen Anwälten eine 85-seitige Antragserwiderung durch Juristen der Gegenseite ein", erklärte Maaßen auf Anfrage der "Rheinischen Post".

"Einen Tag zuvor waren der Kanzlei Verwaltungsvorgänge mit 1677 Aktenseiten sowie zwei Datenträger mit mehr als 26,5 Stunden Video- und Tonmaterial übergeben worden. Zu all dem hätten wir bis zum 22. Mai Stellung beziehen müssen - unter Berücksichtigung von Christi Himmelfahrt und Pfingsten wären hierfür nur acht Werktage geblieben." Maaßen kritisierte: "Ein viel zu kurzer Zeitraum angesichts des Konvolutes, das vom Verfassungsschutz über mich angelegt worden ist. Daher konzentrieren wir uns lieber auf das Hauptverfahren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur



Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte status in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige