Maaßen zieht Eilantrag gegen Verfassungsschutz-Beobachtung zurück
Archivmeldung vom 18.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hat vor dem Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag gegen die Beobachtung seiner Person durch seine ehemalige Behörde zurückgezogen. Das bestätigten das Gericht sowie Maaßen der "Rheinischen Post". Das Hauptverfahren gegen Maaßen laufe aber nach wie vor weiter.
Das Gericht teilte dazu mit: "Herr Maaßen hatte ursprünglich auch einen
Eilantrag gestellt, der auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung,
also einer vorläufigen Regelung bis zur Entscheidung über die Klage,
gerichtet war (Az.: 13 L 569/24). Diesen Eilantrag hat Herr Maaßen im
Mai von sich aus zurückgenommen." Damit könnte das Bundesamt für
Verfassungsschutz bis zu einer mündlichen Verhandlung oder Entscheidung
über die Klage demnach weiter seinen Ex-Chef beobachten.
Maaßen
begründete die Rücknahme seines Eilantrags damit, dass das Bundesamt für
Verfassungsschutz in seiner Antragserwiderung zu große Mengen über ihn
bereits gesammelte Daten geliefert habe, die in der eingeräumten Frist
nicht hätten geprüft werden können. "Am 7. Mai ging bei meinen Anwälten
eine 85-seitige Antragserwiderung durch Juristen der Gegenseite ein",
erklärte Maaßen auf Anfrage der "Rheinischen Post".
"Einen Tag
zuvor waren der Kanzlei Verwaltungsvorgänge mit 1677 Aktenseiten sowie
zwei Datenträger mit mehr als 26,5 Stunden Video- und Tonmaterial
übergeben worden. Zu all dem hätten wir bis zum 22. Mai Stellung
beziehen müssen - unter Berücksichtigung von Christi Himmelfahrt und
Pfingsten wären hierfür nur acht Werktage geblieben." Maaßen
kritisierte: "Ein viel zu kurzer Zeitraum angesichts des Konvolutes, das
vom Verfassungsschutz über mich angelegt worden ist. Daher
konzentrieren wir uns lieber auf das Hauptverfahren."
Quelle: dts Nachrichtenagentur