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Junge Frau wie eine Sklavin gehalten - Anklage gegen vier Täter

Archivmeldung vom 25.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutschland ist auch im Bereich Menschenhandel im oberen Drittel mit dabei: (Selbst-)Versklavung, Sklaverei, Unterdrückung, Lohnsklaven (Symbolbild)
Deutschland ist auch im Bereich Menschenhandel im oberen Drittel mit dabei: (Selbst-)Versklavung, Sklaverei, Unterdrückung, Lohnsklaven (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Mehrere Tage ist eine 21-Jährige von vier Tätern in einer Wohngemeinschaft in Köln-Höhenberg wie eine Sklavin gehalten worden. Die Frau starb im Krankenhaus an multiplem Organversagen. Der furchtbare Fall geschah im Frühjahr 2020 - nun hat die Kölner Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier Personen wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben.

Sie sollen für den Tod der 21-Jährigen verantwortlich sein - darunter auch der Ex-Freund des Opfers. Die Anklage der Staatsanwaltschaft listet schreckliche Details von Misshandlungen auf. Das spätere Opfer soll mit eine Hundeleine geschlagen worden sein, mit Arbeitsstiefeln getreten, gewürgt und häufig mit Schlägen und Fäusten drangsaliert worden sein. Hiebe bekam die 21-Jährige in den Unterleib und anderen Stelle des gesamten Körpers.

Begonnen haben die Peinigungen, als das Paar sich trennte, heißt es in der Anklage. Danach soll der frühere Freund seine Ex brutal attackiert haben. Die Gewaltexzesse wurden intensiver, als ein weiteres Paar dauerhaft in der Wohnung lebte. "Die Frau erlitt am gesamten Körper zahlreiche intensive Verletzungen", sagt Landgerichtssprecher Dr. Jan Orth. Ein Arzt sei nicht gerufen worden. Von etwa dem 23. April bis zum 28. April behandelten die Bewohner der Wohngemeinschaft die Frau wie eine Sklavin. Die Angeklagten schrieben der Frau vor, wie sie sich zu verhalten habe. Ob der Gang zur Toilette, Essen oder Körperpflege - alles ging nur mit Einwilligung der Angeklagten. In einem Fall soll die 21-Jährige an den Haaren aus dem Badezimmer gezogen worden sein. Verstieß die Frau gegen die Regeln, wurde sie bestraft: In der Anklage steht, dass sie den Boden zur Strafe ablecken musste. Damit die Frau keine Hilfe holen konnte, soll man ihr auch ihr Handy abgenommen haben. Nach mehreren Tagen der Peinigungen war die 21-Jährige körperlich so am Ende, dass sie sich kaum noch wehren konnte und nur noch regungslos auf dem Boden lag, teilte die Polizei mit.

Schließlich vermisste eine Freundin die Frau, weil sie nicht mehr am Telefon zu erreichen war. Der Rettungsdienst wurde alarmiert. Schließlich fanden die Sanitäter die lebensgefährlich verletzte Frau in den Räumen an der Nördlinger Straße. Mediziner stellten in der Klinik in Merheim "diverse Brüche" fest. Zudem diagnostizierten die Ärzte ein akutes Nierenversagen. Trotz aller ärztlichen Bemühungen starb die 21-Jährige schließlich am 6. Juli 2020 an multiplem Organversagen, so die Staatsanwaltschaft.

Quelle: Kölnische Rundschau (ots)

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