Mehr als 14000 Geldwäsche-Anzeigen im Jahr 2012
Archivmeldung vom 20.09.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Sensibilität des deutschen Finanzsektors für Geldwäsche-Aktivitäten hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht: Die Anzahl der Verdachtsanzeigen auf Geldwäsche, die unter anderem von Banken, Versicherern und Finanzdienstleistern beim Bundeskriminalamt abgegeben wurden, hat sich seit 2008 auf mehr als 14000 im Jahr 2012 verdoppelt. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion zur Bilanz der Bundesregierung bei der Geldwäschebekämpfung hervor. Sie liegt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vor.
Gingen demnach 2008 insgesamt 7349 Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche beim Bundeskriminalamt ein, waren es 2012 bereits 14 361. Allein die Kreditinstitute haben dem Ministerium zufolge im vergangenen Jahr 12 308 Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche an das zuständige Bundeskriminalamt weitergegeben. Im Jahr 2008, in dem das Geldwäschegesetz strenger gefasst worden war, hatten die Banken lediglich auf 6352 mögliche Geldwäsche-Fälle hingewiesen. Wenig hat die Verschärfung des Geldwäschegesetzes dagegen in den übrigen Teilen der Wirtschaft verändert: Das Gesetz verpflichtet zwar auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Spielbanken und Glücksspiel-Veranstalter im Internet, dem Bundeskriminalamt jeden Verdacht auf Geldwäsche anzuzeigen. Doch 2012 gingen aus diesem Kreis der Verpflichteten nur 128 Anzeigen ein. Von Glücksspiel-Anbietern im Internet gebe es trotz der gesetzlichen Verpflichtung bisher keine einzige Anzeige, so das Ministerium.
Quelle: Rheinische Post (ots)