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Gericht in NRW kippt Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften

Archivmeldung vom 11.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Ken Jebsen (2020)
Ken Jebsen (2020)

Bild: Screenshot Youtube Video: "MasKENpflicht! Die neue Normalität!" (https://youtu.be/3Lfn14F0h9I) / Eigenes Werk

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske im Umfeld des Einzelhandels gekippt. Zuvor hat eine Frau aus Gelsenkirchen per Eilantrag gegen die generelle Maskenpflicht geklagt – bekam aber nur in einem Punkt recht. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Laut einer Mitteilung des Gerichts schreibt die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung das Tragen von Alltagsmasken im Umfeld des Einzelhandels vor. Damit sind Parkplätze vor Lebensmittelgeschäften oder Wege zum Geschäft gemeint. Der Begriff „unmittelbares Umfeld“ ist dem OVG aber zu vage. Daher setzte es die Verordnung in diesem Punkt vorläufig außer Vollzug. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Der Wortlaut in der Verordnung lasse mehrere Auslegungen zu. So könnte ein Radius von wenigen Metern um den Eingangsbereich gemeint sein, aber auch ein größerer Bereich mit einem Umfeld von 50 Metern wie beim Verzehrverbot beim Außer-Haus-Verkauf. Der 13. Senat des OVG kritisiert, dass diese Unklarheit besonders schwer wiege, weil ein Verstoß gegen diese Maskenpflicht ein Bußgeld zur Folge haben könne.

Der Eilantrag der Klägerin aus Gelsenkirchen wurde jedoch im Wesentlichen abgelehnt. Es „sei auf der Grundlage der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse davon auszugehen, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Mund-Nasen-Schutzes (‚OP-Maske‘) andere vor einer Infektion schützt“, so das OVG unter anderem in seiner Erklärung. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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