Ende 2022 rund 28 280 Prostituierte bei Behörden angemeldet
Archivmeldung vom 15.09.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithZum Jahresende 2022 waren bei den Behörden in Deutschland rund 28 280 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Das waren 19,1 % mehr als im Vorjahr (2021: 23 740). Ursächlich für den Anstieg dürfte der vollständige Wegfall der Corona-Auflagen bis zum April 2022 sein. Ende 2019 und damit vor der Corona-Pandemie waren noch 40 370 Prostituierte angemeldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten Ende 2022 außerdem 2 310 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis nach dem seit 1. Juli 2017 geltenden Gesetz. Ende 2021 waren es 2 290 Gewerbe, Ende 2019 hatte die Zahl der gemeldeten Prostitutionsgewerbe 2 170 betragen. Die Statistik beinhaltet die Anmeldungen und Erlaubnisse auf Basis des ProstSchG. Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst.
Ein Fünftel der angemeldeten Prostituierten besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
Von den 28 280 angemeldeten Prostituierten waren die meisten, nämlich 21 360 beziehungsweise 76 % zwischen 21 und 44 Jahre alt. 5 870 oder 21 % waren 45 Jahre oder älter und 1 050 (4 %) waren zwischen 18 und 20 Jahren alt. 5 200 Prostituierte hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 18 %. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumänische mit 9 870 (35 % aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 3 140 (11 %) und die spanische mit 1 760 (6 %). Deutlich gestiegen ist die Zahl der Prostituierten aus der Ukraine: Ende 2022 waren 470 ukrainische Prostituierte angemeldet. Ende 2021 waren es 180 gewesen. Der Anteil ukrainischer an allen angemeldeten Prostituierten stieg von 0,8 % zum Jahresende 2021 auf 1,7 % Ende 2022.
9 von 10 Gewerben sind Prostitutionsstätten
Bei 92 % der Ende 2022 gemeldeten Prostitutionsgewerbe handelte es sich um Prostitutionsstätten (zum Beispiel Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen entfielen 5 % der Erlaubnisse, auf Prostitutionsfahrzeuge und -veranstaltungen zusammen 3 %.
Pandemiebedingte Beschränkungen der Prostitution
Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Ausübung der Prostitutionstätigkeit und der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in den Jahren 2020 und 2021 teilweise erschwert oder untersagt. Auch die Anmeldeprozesse waren zum Teil beeinträchtigt. Im Jahr 2022 war die Ausübung der Prostitution und der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bis zum Wegfall aller pandemiebedingten Regelungen im April 2022 in den meisten Bundesländern unter Auflagen erlaubt.
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse der Statistik nach dem ProstSchG basieren auf den Angaben der zuständigen Behörden und den zugehörigen Verwaltungsvorgängen. Für Prostituierte besteht laut Gesetz eine Anmeldepflicht und für Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht. Die Statistik wurde im Berichtsjahr 2017 zum ersten Mal durchgeführt.
Die Statistik über die Prostitutionstätigkeit beruht auf den Angaben bei der Anmeldung. Die Angabe des Geschlechts ist bei der Anmeldung nicht vorgesehen. Das Geschlecht der Prostituierten wird daher entsprechend der Rechtsgrundlage der Statistik nicht erhoben. Die Statistik umfasst geschlechtsunabhängig alle gemeldeten Prostituierten.
Da die Statistik nur die Verwaltungsvorgänge auf Basis des ProstSchG abbildet, können keine Angaben zu nicht genehmigten Gewerben und nicht angemeldeten Prostituierten gemacht werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)