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Fast 1.200 Fälle von rassistischer Diskriminierung 2019 gemeldet

Archivmeldung vom 09.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie...
Bürokratie...

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes werden immer mehr Fälle von rassistischer Diskriminierung gemeldet.

"Insgesamt 1.176 Mal haben sich Personen im Jahr 2019 an die Beratung der Antidiskriminierungsstelle gewandt, weil sie sich im Arbeitsleben oder bei Alltagsgeschäften aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert gefühlt haben", heißt es im Jahresbericht 2019 der Antidiskriminierungsstelle, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Dienstagausgaben berichten. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr betrage 10 Prozent. "Die Beratungsanfragen zu rassistischer Diskriminierung nehmen überproportional zu. Sie haben sich seit 2015 mehr als verdoppelt", sagte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, dem RND.

"Das zeigt uns ganz eindeutig: Deutschland tut nicht genug gegen Rassismus." Insgesamt hat die Antidiskriminierungsstelle der Bundes im vergangenen Jahr im 3.580 Fällen rechtliche Auskunft erteilt, Stellungnahmen eingeholt oder gütliche Einigungen vermittelt, wird in dem Bericht ausgeführt, der am Dienstag veröffentlicht werden soll. Die Gesamtzahl der Beratungsfragen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 Prozent angestiegen. Fälle von Rassismus machten ein Drittel aller Anfragen bei der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle aus. Rassismus ist allerdings nicht das einzige Problem, weswegen sich Menschen an die Antidiskriminierungsstelle wandten.

Zu Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts gingen 29 Prozent der Beschwerden ein. Danach folgten: Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung, des Lebensalters, der Religion, der sexuellen Identität und der Weltanschauung. Zwar gebe es ein Diskriminierungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, aber in der Praxis hätten es Menschen viel schwerer als anderswo in Europa, ihr Recht auch durchzusetzen, sagte Franke. "Wichtig wäre ein eigenes Klagerecht für die Antidiskriminierungsstelle und für Verbände", forderte er. "Außerdem müssen die Länder Diskriminierung von Seiten der Behörden und der Polizei ernster nehmen und eigene Antidiskriminierungsstellen schaffen." Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle betonte: "Eine Reform des Gleichbehandlungsrechts gehört aus meiner Sicht zwingend auf die Agenda des Kabinettsausschusses gegen Rassismus." Nur ein wirksamer Diskriminierungsschutz sei aktive Prävention gegen Rassismus und Rechtsextremismus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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