NSU-Prozess: Anwälte fordern sofortige Freilassung von Beate Z.
Archivmeldung vom 05.06.2018
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Freigeschaltet durch André OttIm Prozess gegen Mitglieder der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) am Oberlandesgericht München haben die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Z. die sofortige Freilassung ihrer Mandantin gefordert. Z. sei von den Morden und Anschlägen freizusprechen, sagte einer der Rechtsanwälte am Dienstag in seinem Plädoyer.
Sie könne höchstens wegen Brandstiftung verurteilt werden. Die Bundesanwaltschaft hatte für Z. lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Bei dem Prozess sollen die Taten des NSU aufgearbeitet werden, darunter neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.
Quelle: dts Nachrichtenagentur