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NSU-Prozess: Anwälte fordern sofortige Freilassung von Beate Z.

Archivmeldung vom 05.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Prozess gegen Mitglieder der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) am Oberlandesgericht München haben die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Z. die sofortige Freilassung ihrer Mandantin gefordert. Z. sei von den Morden und Anschlägen freizusprechen, sagte einer der Rechtsanwälte am Dienstag in seinem Plädoyer.

Sie könne höchstens wegen Brandstiftung verurteilt werden. Die Bundesanwaltschaft hatte für Z. lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Bei dem Prozess sollen die Taten des NSU aufgearbeitet werden, darunter neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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