Auch Telearbeit ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt
Archivmeldung vom 14.10.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlTelearbeit befindet sich im Aufwärtstrend. Immer mehr Arbeitgeber richten ihren Beschäftigten Arbeitsplätze zu Hause oder in einem Büro in der Nähe ihres Wohnortes ein. Das hat für beide Seiten Vorteile. Arbeitgeber sparen hohe Raumkosten. Arbeitnehmer können beispielsweise Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen. Aber was ist wenn ein Unfall passiert?
Beschäftigte an
Telearbeitsplätzen sind genauso wie ihre Kollegen in den Betrieben
von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Darauf weisen die
Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung hin.
Bei Unfällen gesetzlich versichert sind alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber einen richtigen Telearbeitsplatz mit Computer und Telefon zur Verfügung stellt oder ob es sich um Heimarbeit im klassischen Sinne handelt. Welche Tätigkeiten dienstlich sind, das ergibt sich aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag.
Generell gilt: Der Versicherungsschutz greift, wenn man seine
dienstlichen Aufgaben wahrnimmt. Das ist in der Regel im
Arbeitszimmer der Fall und beim Instandhalten oder Transportieren
eines Arbeitsgeräts (etwa des Laptops). Versichert sind auch
Dienstreisen und die Wege vom Büro zum Betrieb, zum Beispiel um an
einer Konferenz teilzunehmen. Der Versicherungsschutz beginnt dann
mit dem Durchschreiten der Haustür.
Nicht versichert ist der Arbeitnehmer hingegen in der restlichen
Wohnung, also außerhalb des häuslichen Arbeitsbereich - etwa auf dem
Weg ins Badezimmer. Wer seine Arbeit für private Erledigungen
unterbricht, ist ebenfalls nicht mehr von der gesetzlichen
Unfallversicherung geschützt.
Auch bei Telearbeitsplätzen ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass sie sicher und gesund gestaltet sind. Er sollte auch diejenigen Mitarbeiter, die zu Hause arbeiten, regelmäßig über Themen wie Pausenregelungen oder gesundheitliche Belastungen durch Bildschirmarbeit informieren.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt bei Unfällen während der Arbeit, in der Kindertagesstätte, der Schule, Universität und auf dem Weg dorthin. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen die Unfallversicherungsträger die Prävention zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten und zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sorgen sie für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen sie zusätzlich eine Rente.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Unfallkassen