Polizei in Niedersachsen überprüft massenhaft Handydaten
Archivmeldung vom 03.02.2017
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Freigeschaltet durch André OttAuf Betreiben der Polizei in Niedersachsen sind im vergangenen Jahr fast 20.000 nicht individualisierte Funkzellenabfragen bei den Handynetzbetreibern erfolgt. Laut "Neuer Osnabrücker Zeitung" geht das aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP hervor. Jan-Christoph Oetjen, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, sagte der "NOZ": "Das Instrument der Funkzellenabfrage, bei dem die Daten hunderttausender Mobilfunknutzer in Niedersachsen erhoben werden, sollte in engeren Grenzen als bisher genutzt werden."
Er sprach von einem möglicherweise laxen Umgang der Polizei mit den Abfragen und forderte eine bessere parlamentarische Überwachung in diesem Punkt. Funkzellenabfragen sind bei Datenschützern umstritten, da die Ermittler durch eine Abfrage erfahren, welche Handys zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer Funkzelle verbunden waren, ohne dass deren Nutzer tatverdächtig sind. Ein Richter muss der Abfrage zustimmen.
Alexander Zimbehl von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPOLG) forderte, den Richtervorbehalt für eine Funkzellenabfrage abzuschaffen. Der Vize-Landesvorsitzende sagte: "Das bedeutet einen erheblichen Zeitverlust für die Ermittler."
Bei der Aufklärung von Verbrechen sei Eile geboten, der Umweg über einen Richter koste aber Zeit. Nach Auffassung des Gewerkschafters sollte die Polizei eigenständig über den Einsatz einer Funkzellenabfrage entscheiden dürfen. "So viel Vertrauen sollten wir schon in unsere Polizisten haben, dass sie im Rahmen der Gesetze handeln", sagt Zimbehl.
Aus der Antwort des Innenministeriums geht hervor, dass bis Mitte Dezember 2016 insgesamt 19020 nicht individualisierte Funkzellenabfragen bei den vier Netzbetreiber erfolgt sind. 2015 seien es 20168 gewesen. Statistiken zu Hintergründen der Abfragen werden laut Innenministerium in Niedersachsen nicht geführt.
Mattias Fischer, Sprecher der niedersächsischen Datenschutzbehörde, kritisierte das mit Verweis auf das nördliche Nachbarbundesland: "Dass es auch anders geht, wenn der Grundrechtsschutz der Bürger tatsächlich ernst genommen wird, zeigt das Beispiel aus Schleswig-Holstein." Hier habe die Landesregierung umfassende Angaben zur Funkzellenabfrage durch die Polizei gemacht.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)