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1,8 % weniger Gewerbeaufgaben größerer Betriebe von Januar bis September 2024 als im Vorjahreszeitraum

Freigeschaltet am 15.11.2024 um 08:05 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamtes.
Statistisches Bundesamtes.

Von Martin Kraft, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=33433977

Von Januar bis September 2024 wurden in Deutschland rund 90 700 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,8 % weniger neu gegründete größere Betriebe als von Januar bis September 2023. Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 1,8 % auf rund 70 900.

Neugründungen insgesamt sinken um 0,9 %

Die Neugründungen von Gewerben waren von Januar bis September 2024 mit rund 456 000 um 0,9 % niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank um 1,0 % auf rund 547 500. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

1,3 % mehr vollständige Gewerbeaufgaben

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war von Januar bis September 2024 mit rund 356 800 um 1,3 % höher als von Januar bis September 2023. Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen stieg um 0,7 % auf rund 443 000. Dabei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Methodische Hinweise:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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