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Querdenker wollen trotz Verbot am Sonntag in Berlin protestieren

Archivmeldung vom 31.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Einladungsflyer Querdenken 711 Demo in Berlin am 01.08.2021
Einladungsflyer Querdenken 711 Demo in Berlin am 01.08.2021

Bild: Querdenken 711 Stuttgart

Die sogenannten "Querdenker" wollen trotz Verbotes am Sonntag in Berlin protestieren. "Noch 1 Tag bis Berlin! Wir freuen uns auf Euch!", wurde am Samstagvormittag über das Twitter-Konto der Stuttgarter Querdenker geschrieben.

Die Polizei hatte insgesamt zwölf für das Wochenende geplante Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen verboten, das Berliner Verwaltungsgericht wieß einen Eilantrag gegen das Verbot einer Demonstration zurück. Es bestehe eine "unmittelbare Gefahr" wegen der in Deutschland überwiegend verbreiteten Delta-Variante, begründete das Gericht die Entscheidung. Die Delta-Variante weise eine deutlich höhere Übertragbarkeit auf, und bei einer unvollständigen Impfserie sei die Wirksamkeit des Impfstoffs deutlich verringert.

"Vor dem Hintergrund der erwarteten Teilnehmerzahl, der Vielzahl der aus demselben Anlass angemeldeten Versammlungen und der Vernetzung der der Querdenker-Szene zuzurechnenden Anmelder sei ein erheblicher Zu- und Abstrom von Versammlungsteilnehmern zu erwarten", hieß es zur Begründung. Erfahrungen mit zahlreichen gleichgelagerten Versammlungen der Vergangenheit zeigten, dass die Querdenken-Szene nicht zuverlässig die infektionsschutzrechtlichen Anforderungen einhielte.

"Aus dem Umstand, dass möglicherweise bei anderen Versammlungen in Berlin der jüngeren Zeit (CSD-Aufzug und Mietendeckel-Protest) Abstände nicht eingehalten und Masken nicht durchgängig getragen wurden, könne der Antragsteller nicht ableiten, selbst von einem Verbot verschont zu werden", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Gegen die Entscheidung ist allerdings noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht möglich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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