Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Ex-Bundesrichter hält Sachsens Wahlrecht für verfassungswidrig

Ex-Bundesrichter hält Sachsens Wahlrecht für verfassungswidrig

Freigeschaltet am 01.10.2024 um 13:32 durch Sanjo Babić
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der frühere Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, hält das sächsische Landtagswahlrecht für verfassungswidrig. Insbesondere die Grundmandatsklausel, die Parteien mit zwei oder mehr Direktmandaten von der Fünfprozenthürde freistellt, verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, schreibt Rennert in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" anlässlich der Konstituierung des Landtags.

"Wäre sie als verfassungswidrig außer Anwendung gelassen worden, so hätten den Listenbewerbern der Linkspartei keine Sitze zugeteilt werden dürfen."

Zum anderen sei es seiner Ansicht nach nicht tragbar, das Mandat des gewählten Direktbewerbers der Freien Wähler mit einem Listenbewerber seiner Partei nachzubesetzen, sollte dieser auf sein Mandat verzichten. Die entsprechende Regelung im sächsischen Landtagswahlrecht stelle eine Durchbrechung der Fünfprozentklausel dar, für die jede Rechtfertigung fehle.

Nachrücken könne allenfalls ein Ersatzbewerber, der seinen Mandatsanspruch ebenfalls der Direktwahl (Erststimmenwahl) in demselben Wahlkreis verdankt. Rennert schlägt deshalb vor, dass jeder Wahlkreisbewerber bei der Landtagswahl mit einem Ersatzbewerber antritt, ähnlich dem "running mate" (Vizekandidat) bei der US-Präsidentenwahl.

Zweifel an der Verfassungsmäßgikeit des sächsischen Wahlrechts wurden von Experten zuletzt auch hinsichtlich der Deckelung der Ausgleichsmandate geäußert. In Sachsen, wie auch in Brandenburg, darf die Zahl der Ausgleichsmandate die Zahl der Überhangmandate nicht übersteigen. Dadurch kann die proportionale Sitzzuteilung nach den Zweitstimmen deutlich verzerrt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte pepsin in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige