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Erhöhte EU-Vorgabe zur Sammlung von Elektroschrott nicht umsetzbar

Archivmeldung vom 17.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Frank Radel / pixelio.de
Bild: Frank Radel / pixelio.de

Die von der EU angepeilten Zielvorgaben zur Sammlung ausgedienter elektrischer Geräte und Energiesparlampen, so genannter Elektroschrott, sind nur dann erreichbar, wenn die Regierungen bereit sind, zusätzliche Massnahmen durchzuführen. Bis 2021 sollen alle EU-Länder Elektroschrott in einer Menge einsammeln, die 65 Prozent des Durchschnittsgewichts aller Geräte und Lampen entspricht, die in den vorhergehenden drei Jahren pro Jahr verkauft wurden. Allerdings ist ein Teil des Elektroschrotts wegen legaler und illegaler Exporte für die Hersteller nicht mehr erreichbar. Zudem ist einiges auf dem Müll gelandet.

Das ist eines der Ergebnisse der internationalen e-waste-Konferenz, die am 15. März 2012 in Amsterdam stattfand. Die Universität der Vereinten Nationen veröffentlicht die Ergebnisse eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts, das Herkunft und Ziele von Elektroschrott-Lieferungen in den Niederlanden erfasst. Auf Grundlage dieser Studie wurde ein einzigartiges Modell entwickelt, das die Menge an Elektroschrott vorhersagt, die in den jeweiligen Ländern voraussichtlich anfallen wird. Andere europäische Länder können das Modell ebenfalls einsetzen und sind so in der Lage, die Machbarkeit der EU-Vorgabe zur Einsammlung für ihr Land zu beurteilen.

Beispiele für mögliche zusätzliche Regierungsmassnahmen in den Niederlanden sind eine Lieferverpflichtung für Städte und Gemeinden und den Einzelhandel. Darüber hinaus ist eine Registrierungspflicht für Sammlungs- und Recyclingbetriebe denkbar, die ausserdem der Regierung detailliert darüber Bericht erstatten müssen, was genau sie mit ihrem Elektroschrott anfangen und inwiefern sie das ?Alt gegen Neu'-Prinzip umsetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher kleine Elektrogeräte und Energiesparlampen einfach und kostenfrei abgeben können. Wer gebrauchte Elektrogeräte für Endkunden zur Weiterverwendung in Entwicklungsländer exportieren will, wird in Zukunft nachweisen müssen, dass alle betreffenden Geräte sich in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand befinden.

Die komplette Studie (in englischer Sprache) kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.wecycle.eu/media-library/research.html

Quelle: Wecycle (ots)

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