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Massive Sicherheitsmängel bei Funk-Überwachungskameras

Archivmeldung vom 29.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
aboutpixel.de Bild: Uwe Dreßler
aboutpixel.de Bild: Uwe Dreßler

Kommerziell und privat genutzte Funk-Überwachungskameras weisen nach Recherchen der NDR Fernsehsendung "Niedersachsen 19.30 das Magazin" und der ARD Tagesthemen massive Sicherheitslücken auf. Diese bundesweit zigtausendfach eingesetzten Kameras können ohne größeren technischen Aufwand unbemerkt von Dritten angezapft werden.

Allein in Hannover sind nach Schätzungen von Fachleuten Hunderte solcher Kameras im täglichen Einsatz, in Handel, Gewerbe und bei Privatleuten. Dabei handelt es sich um sogenannte analoge Funkkameras, die ihre Daten auf einen Bildschirm übertragen.

Die so übermittelten Daten können mit Hilfe frei im Handel erhältlicher Funkempfänger von unbefugten Dritten unbemerkt aufgezeichnet und verbreitet werden. Solche Kameras kommen massenweise an Tankstellen, in Supermärkten oder Apotheken zur Überwachung des Kassenbereiches zum Einsatz. Die Sicherheit aber ist trügerisch. In einem Fall war es ohne weiteres möglich, den Kamerablick auf die Kasse einer Tankstelle unbemerkt mitzuschneiden. Dies ließ nicht nur Rückschlüsse auf die Höhe der Einnahmen zu, sondern gewährte auch Einblicke in den Arbeitsalltag, etwa, zu welchen Zeiten die Kasse von wem geleert wurde.

Die von den Kameras übermittelten Daten umfassten nicht nur Bilder, sondern auch Ton. So konnten auf diesem Wege testweise nicht nur die Gesichter erkannt, sondern auch die Beratungsgespräche zwischen Apotheker und Kunde mitverfolgt werden.

Grund für das Datenleck ist nach Informationen von "Niedersachsen 19.30 das Magazin" und der ARD Tagesthemen die von den Kameras genutzte Funkfrequenz, die frei zugänglich ist und nicht verschlüsselt werden kann. Auf die Gefahr der unbemerkten Beobachtung durch Dritte wird in den Betriebsanleitungen der Kameras nur unzureichend oder gar nicht hingewiesen.

Niedersachsens Datenschutzbeauftragter Hans-Joachim Wahlbrink sprach nicht nur von einem Skandal, sondern warnte die Nutzer solcher Kameras außerdem vor möglichen Schadenersatzansprüchen. Vor allem kommerzielle Nutzer dieser Überwachungsgeräte könnten von ihren Kunden in Regress genommen werden, wenn die aufgezeichneten Gespräche und Bilder in die Hände Unbefugter gelangen. Dies könne unmittelbar in eine  Strafbarkeit münden, mit der Folge empfindlicher Geldbußen. Wahlbrink zeigte sich von den NDR Recherchen überrascht und schockiert. Von den Herstellern der Kameras und ihren Nutzern forderte er mehr Sensibilität beim Umgang mit dem Datenschutz.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk

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