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Gorch Fock: "Vorprüfungsverfahren" der Staatsanwaltschaft Kiel dauert an

Archivmeldung vom 08.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das "Vorprüfungsverfahren" der Staatsanwaltschaft Kiel dauert ebenso an wie die intensiven internen Havarie-Untersuchungen der Marine. Derzeit werden weitere Vernehmungen von Zeugen an Bord der "Gorch Fock" von Seiten der Staatsanwaltschaft Kiel und der Marine zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für erforderlich gehalten.

Deshalb betrachtet die Staatsanwaltschaft Kiel einen Verbleib des Schiffes im Marinestützpunkt Wilhelmshaven nach jetzigem Stand nicht für erforderlich. Die Ausbildungsreise könne deshalb fortgesetzt werden. Die "Gorch Fock" verlässt am Abend um 17 Uhr Wilhelmshaven. Bei Fragen zum laufenden Vorprüfungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Staatsanwaltschaft Kiel.

Indes setzt die Bundeswehr die Suche nach unserer vermissten Offizieranwärterin fort. Ein Hubschrauber vom Typ Sea King sucht das Wattenmeer und die Ostfriesischen Inseln ab. Zwei Tornado-Aufklärungsflugzeuge vom Aufklärungsgeschwader 51 "Immelmann" aus Jagel suchen das Gebiet zusätzlich mit Wärmebildkameras ab. Sie fliegen die Ostfriesischen und Nordfriesischen Inseln sowie die gesamte Deutsche Bucht ab.

Die Stimmung an Bord ist gedrückt. Unter großer Anteilnahme fand am vergangenen Samstag auf der "Gorch Fock" eine ökumenische Gedenkandacht statt, bei der die Besatzung ihrer vermissten Kameradin und den Familienangehörigen gedachte. Nach wie vor sind Psychologen und Militärseelsorger der Marine an Bord und leisten Beistand.

Für die internen Ermittlungen des Zwischenfalls ist der "Beauftragte für Havarieuntersuchungen" der Marine zuständig. Ihm stehen sechs Mitarbeiter zur Seite. Er soll im Auftrag des Bundesministers der Verteidigung objektive Überprüfungen durchführen. Dabei handelt es sich um innerdienstrechtliche Untersuchungen, die Umstände und Ursachen von Zwischenfällen in der Marine sowie das Verhalten von Beteiligten klären sollen.

Quelle: Deutsche Marine

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