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Spurhalteassistent: Nicht immer perfekt abgestimmt - Manche Systeme arbeiten mit sehr hoher Lenkkraft

Archivmeldung vom 13.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Spurhalteassistenten können mit Lenkeingriffen Unfälle verhindern. Nicht alle Systeme sind aber optimal abgestimmt
Spurhalteassistenten können mit Lenkeingriffen Unfälle verhindern. Nicht alle Systeme sind aber optimal abgestimmt

Bildrechte: ADAC Fotograf: Uwe Rattay

Seit 7. Juli müssen alle neu zugelassenen Autos mit einem Spurhalteassistenten ausgestattet sein. Erkennt das System, dass das Fahrzeug die Spur zu verlassen droht, wird automatisch gegengelenkt. Der ADAC begrüßt die verpflichtende Einführung und sieht in der Technik großes Potenzial, Unfälle zu vermeiden und Leben zu retten.

Verschiedene Tests der Spurhalteassistenten offenbaren aber auch die Schwächen des Systems. So kann es hin und wieder vorkommen, dass ein Auto fast in den Gegenverkehr gelenkt wird. Schuld daran sind die in manchen Fällen vergleichsweise hohen Lenkkräfte, mit denen das System arbeitet. Kombiniert mit einer nicht perfekten Abstimmung des Systems, kann es zu solchen Fehlregelungen kommen.

Laut Gesetzgeber dürfen die Lenkkräfte bis zu 50 Newton (entspricht circa fünf Kilogramm Gewicht) betragen. Dies ist aus Sicht der Verbraucherschutzorganisation Euro NCAP in vielen Fällen nicht nötig. Die maximale Kraft sollte vielmehr situationsabhängig sein. Ziel der Abstimmung muss es sein, dass die Systeme nicht nur in Verbraucherschutztests gute Ergebnisse bei der Sicherheitsbeurteilung liefern, sondern im Alltag gut funktionieren. Der ADAC fordert die Automobilhersteller auf, ihre Systeme zu optimieren und wo nötig und sinnvoll bereits verbaute Spurhalteassistenten per Softwareupdate zu überarbeiten. Nur ausgereifte und gut abgestimmte Systeme fördern die Akzeptanz der Autofahrerinnen und -fahrer.

Darüber hinaus weist der Club Verbraucher darauf hin, dass die Systeme durch Gegenlenken jederzeit übersteuert werden können und betont, dass auch bei aktiviertem Assistenzsystem stets der Fahrer die Verantwortung trägt. Da sich die Auslegung der Assistenzsysteme innerhalb der gesetzlichen Vorgaben von Hersteller zu Hersteller teilweise stark unterscheidet, ist eine aufmerksame Probefahrt vor dem Kauf unerlässlich.

Quelle: ADAC (ots)

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