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Bahnanbieter versprechen Kulanz bei Entschädigungen

Archivmeldung vom 10.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bahnunternehmen wollen Kunden bei Verspätungen und Zugausfällen besser stellen als sie es eigentlich müssten.

"Alle Reisenden können ab dem 29. Juli Ersatz nach dem neuen Fahrgastrechtegesetz verlangen, unabhängig davon, wann sie ihren Fahrschein gekauft haben", sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn dem Tagesspiegel (Samstagausgabe). Auch Veolia (Interconnex) und die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (Odeg) versprechen Kulanz.

Am 29. Juli tritt das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft, das den Reisenden einen besseren Schutz bei Verspätungen und Zugausfällen bietet . Das Problem: Das neue Recht gilt eigentlich nur für Tickets, die am 29. Juli oder später gekauft werden. "Maßgeblich ist das Datum des Vertragsschlusses", sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums dem Tagesspiegel. Damit würden aber die meisten Sommerurlauber, die ihre Fahrscheine schon in den vergangenen Wochen gekauft haben, leer ausgehen. Das wollen die Bahnunternehmen vermeiden. "Es kommt auf den Tag der Fahrt an", heißt es bei der Bahn.

Kundenfreundlich sollen auch die Reklamationen der Fahrgäste behandelt werden. Für alle Anbieter - egal ob Deutsche Bahn oder private Konkurrenten - soll es ein einheitliches "Servicecenter Fahrgastrechte" geben, sagte Bernd Rössner, Geschäftsführer des TBNE (Tarifverband der bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland) dem Tagesspiegel. Das Center werde rechtzeitig zum Inkrafttreten des neuen Fahrgastrechtegesetzes die Arbeit aufnehmen und "eine einheitliche Abwicklung von Entschädigungsansprüchen im Verspätungsausfall ermöglichen", versprach Rössner.

Quelle: Der Tagesspiegel

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