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Mehr als drei Viertel aller Tarifbeschäftigten erhalten eine Inflationsausgleichsprämie

Archivmeldung vom 14.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /SB

Mehr als drei Viertel (77,9 %) der Tarifbeschäftigten in Deutschland haben seit Oktober 2022 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten oder werden eine solche Prämie gemäß Tarifvertrag noch bis zum Jahresende 2024 ausgezahlt bekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Statistik der Tarifverdienste mitteilt, liegt der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person bei 2 761 Euro.

Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3 000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden kann. Die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise trug dazu bei, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Jahr 2023 um durchschnittlich 3,7 % gegenüber dem Vorjahr stiegen (siehe dazu Pressemitteilung Nr. 080 vom 1. März 2024).

Deutliche Unterschiede zwischen den Branchen

Sowohl in der durchschnittlichen Höhe der Inflationsausgleichsprämie als auch im Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Prämie erhalten, gibt es zwischen den einzelnen Branchen deutliche Unterschiede: Die niedrigsten Prämien sind im Baugewerbe mit durchschnittlich 1 104 Euro sowie im Wirtschaftsabschnitt Land-, Forstwirtschaft und Fischerei mit durchschnittlich 1 689 Euro zu verzeichnen. Die höchsten Inflationsausgleichsprämien wurden in den Wirtschaftsabschnitten Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (3 000 Euro), Erziehung und Unterricht (2 999 Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (2 987 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2 943 Euro) vereinbart.

Mit 96,1 % beziehungsweise 96,0 % haben in den Wirtschaftsabschnitten Verarbeitendes Gewerbe und Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung anteilig die meisten Tarifbeschäftigten einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Im Gastgewerbe (6,3 %), in der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (11,2 %) und im Handel (24,4 %) profitieren anteilig die wenigsten Tarifbeschäftigten von einer Inflationsausgleichsprämie.

Vereinbarungen über Inflationsausgleichsprämien noch bis Ende 2024 möglich

Die Ergebnisse haben dahingehend einen vorläufigen Charakter, da sie sich auf bisher bestehende tarifliche Vereinbarungen beziehen. Inflationsausgleichsprämien können entsprechend der gesetzlichen Vorgaben noch bis Ende des Jahres 2024 ausgezahlt werden. Somit verbleibt den Tarifpartnern noch Zeit, tarifliche Vereinbarungen hinsichtlich Inflationsausgleichszahlungen in ihre laufenden Verhandlungen beziehungsweise als Sondervereinbarung aufzunehmen.

Methodische Hinweise:

Die Auswertungen zur tariflich vereinbarten Inflationsausgleichsprämie basieren auf den Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen, die in der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamtes erfasst und zur regelmäßigen Berechnung der Tarifindizes verwendet werden.

Es sind alle tariflichen Vereinbarungen mit Inflationsausgleichsprämien einbezogen, die zum aktuellen Rechenstand (6. März 2024) bekannt und Bestandteil der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamts waren. In die Berechnung werden sowohl bereits ausgezahlte tarifliche Inflationsausgleichsprämien (erste Auszahlungen waren für Oktober 2022 vereinbart) als auch bereits tariflich vereinbarte, aber noch anstehende Auszahlungen bis Ende des Jahres 2024 berücksichtigt.

Bei der Berechnung der durchschnittlichen Inflationsausgleichsprämie werden nur diejenigen Tarifverträge einbezogen, bei denen eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird. Der Ausweis für die einzelnen Wirtschaftszweige erfolgt als gewichteter Durchschnitt über die in den Wirtschaftszweig einfließenden Tarifverträge.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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