Abbrennen durch Raketen nahezu unmöglich
Archivmeldung vom 29.12.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittKein Autofahrer muss während der Silvesternacht Angst um seinen Wagen haben. Handelsübliche Raketen und Böller stellen bei korrekter Anwendung für die Fahrzeuge kaum Gefahr dar. Auch wenn eine bereits ausgebrannte Rakete direkt auf ein Auto fällt, sind erfahrungsgemäß keine größeren Schäden zu befürchten. Das gilt, so der ADAC, auch für Cabrios mit Stoffverdeck.
Problematischer ist es, wenn Raketen aus kurzer Entfernung ein Auto treffen und dadurch ihr Treibsatz in direkten Kontakt mit dem Fahrzeug gelangt und dort abbrennt. Zwar wird kaum ein Auto in Flammen aufgehen, aber Scheiben können bersten, Lack oder Innenraum beschädigt werden. Daher sollten Raketen, Chinaböller oder Tischfeuerwerke auf keinen Fall auf Autodächern oder Kühlerhauben gezündet werden.
Generell gilt: Der Verursacher haftet. Ist er unbekannt, tritt oft die Teilkasko für Schäden durch Brand oder Explosion ein. Ausgeschlossen sind jedoch meistens Seng- und Schmorschäden. Übernimmt die Teilkasko die Schäden nicht, sollte sich der Geschädigte an seine Vollkaskoversicherung wenden. Ist das Fahrzeug weder voll- noch teilkaskoversichert, bleibt er auf den Reparaturkosten sitzen.
Der ADAC rät Autofahren, ihr Auto in der Silvesternacht entweder in die Garage zu fahren oder in einer ruhigen Seitenstraße abzustellen.
Quelle: ADAC (ots)