BDIU erstattet Anzeige gegen Rechtsanwältin Katja Günther
Archivmeldung vom 29.07.2010
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige wegen Verdachtes des versuchten Betruges gegen die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther gestellt. Dem BDIU liegen zahlreiche Beschwerden gegen Frau Günther vor. In allen Fällen habe Frau Günther versucht, als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement, München, Forderungen aus sogenannten "Abofallen" zu realisieren. Aus Sicht des BDIU sind diese Forderungen unberechtigt.
"Seriöse Inkassodienstleister dürfen solche Forderungen nicht realisieren", stellt Wolfgang Spitz, Präsident des BDIU klar. "Unser Leitbild in der sozialen Marktwirtschaft ist der mündige und eigenverantwortliche Verbraucher. Und der muss geschützt werden." Bei Abofallen im Internet - zum Beispiel Seiten, auf denen Gewinnspiele, Kochrezepte oder der Versand von Warenproben angeboten werden - sind Preisangaben meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar beziehungsweise nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken. Wenn aber Abonnements versteckt auf Internetseiten enthalten sind, dann sind sie unwirksam, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 186/2007 und 6 U 187/2007) entschieden hat.
Der BDIU drängt darauf, Firmen, die gezielt Forderungen aus Abofallen realisieren, von der Tätigkeit als Inkassodienstleister auszuschließen. "Wir haben bereits die zuständige Registrierungsbehörde informiert und gebeten, im vorliegenden Fall die Einleitung entsprechender Schritte zu prüfen", erklärt Spitz.
Zwar sei die Firma von Anwältin Katja Günther kein Mitglied des BDIU und könne es auch nicht werden. "Aber wir sind unseren Mitgliedern und nicht zuletzt auch den mehr als 500.000 Auftraggebern unserer Mitgliedsunternehmen gegenüber verpflichtet, den guten Ruf seriöser Inkassotätigkeit zu erhalten", stellt Spitz klar.
Inkasso sei, so der BDIU-Präsident weiter, der faire Interessenausgleich zwischen Gläubiger und säumigen Zahler. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich daher in berufsrechtlichen Richtlinien hohe Maßstäbe für den auftragsgebundenen, außergerichtlichen Forderungseinzug von Privatpersonen und Unternehmen gesetzt. Sie unterliegen außerdem der Kontrolle durch die örtlich zuständigen Registrierungsbehörden.
Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.