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Verfassungsrechtler zu Corona-Urteilen: Gerichte "wieder strenger"

Archivmeldung vom 17.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bewerten, Akte, Prüfen, Korrigieren, Fälschen, Richter, Staatsanwalt, Prüfer (Symbolbild)
Bewerten, Akte, Prüfen, Korrigieren, Fälschen, Richter, Staatsanwalt, Prüfer (Symbolbild)

Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Für den Bonner Verfassungsrechtler Christian Hillgruber sind die jüngsten Gerichtsbeschlüsse zur Aufhebung von Corona-Regeln, wie den Beherbergungsverboten oder der Berliner Sperrstunde, keine Überraschung. "Gerichte sind mittlerweile wieder strenger in der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Freiheitseingriffen", sagte Hillgruber der "Bild".

 "Differenzierende Regelungen sind schwieriger zu rechtfertigen als Totalverbote wie zu Beginn der Coronakrise." Diese hätten zwar tiefer in die Freiheit eingegriffen, aber alle Bürger gleich behandelt. Das erkläre, "warum jetzt so viele Regelungen von den Gerichten einkassiert werden".

FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae kritisierte nach den Richtersprüchen einen "Regelungsrausch der Ministerpräsidenten". Man müsse zurückkommen "zu ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch die Parlamente", sagte Thomae der "Bild". CDU-Innenexperte Christoph de Vries sagte der "Bild" mit Blick auf die Urteile: "Aktionismus und Kleinstaaterei helfen nicht weiter". Michael Kuffer (CSU) sagte der Zeitung, nun sei "Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit" das Gebot der Stunde. Laut Kuffer dürften die Corona-Regeln "nicht so kompliziert werden wie unser Steuerrecht".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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