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Firma klagt Ex-Mitarbeiter wegen Twitter-Followern

Archivmeldung vom 04.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Die Firma PhoneDog Media hat ihren ehemaligen Mitarbeiter Noah Kravitz auf 260.000 Euro verklagt. Das Unternehmen betrachtet die Twitter-Follower, die Kravitz bei seinem Arbeitsplatz-Wechsel mitgenommen hat, nämlich als Kunden-Datenbank. Für jeden der 17.000 Follower fordert PhoneDog 2,50 Dollar pro Monat - und das rückwirkend für die vergangenen acht Monate. Der Fall wird als künftige Referenz für den Umgang mit beruflich geführten Social-Media-Accounts dienen, wie der Guardian berichtet.

Unter dem Twitter-Account @Phonedog hat Kravitz für seinen ehemaligen Arbeitgeber 17.000 Gefolgsleute versammelt. Beim Abgang aus dem Unternehmen nahm er seinen Twitter-Account gleich mit. Heute läuft dieser unter dem Namen @noahkravitz und hat bereits 22.000 Follower. PhoneDog argumentiert, dass der Twitter-Account eine Kundendatenbank darstellt. Das Gericht hat also zu entscheiden, wie viel ein Twitter-Follower für eine Firma wert ist.

"Die Ressourcen, die PhoneDog investiert hat, um die Zahl der Follower, Fans und den Wiedererkennungswert zu erhöhen, sind beträchtlich. Wir sehen das Ergebnis daher als unser Eigentum. Wir werden Kundendaten, vertrauliche Informationen, geistiges Eigentum und unsere Marke schützen, koste es was es wolle", sagt PhoneDog.

Ausgang bleibt offen

Kravitz ist sich derweil keiner Schuld bewusst. Er sagt, PhoneDog habe ihm erlaubt, seinen Twitter-Account mitzunehmnen. Im Gegenzug habe er versprochen, ab und zu im Interesse der Firma zu twittern. Die Klage sei eine Racheaktion für seine Abfindungsforderungen. "Sie verklagen mich über eine Viertelmillion Dollar, aber von meiner Warte aus habe ich nichts falsch gemacht", so der Angeklagte. Der Ausgang des Prozesses ist richtungsweisend für den Umgang mit beruflichen Social-Media-Accounts. Bisher gibt es kaum ausjudizierte Fälle.

US-Anwälte erwarten den Prozess mit Spannung. "Kann ein öffentlicher Account, der aus einer Liste von öffentlichen Twitter-Followern besteht, tatsächlich als vertraulich eingestuft werden", fragt sich Rechts-Bloggerin Jessica Godell. Sie gibt auch zu bedenken, dass persönlich gefärbte Einträge von zweifelhaftem Wert für Firmen sind. Auch andere Medienunternehmen hatten schon Ärger mit abwandernden Twitter-Accounts. Im Juli nahm BBC-Journalistin Laura Kuenssberg 60.000 Twitter-Anhänger mit zu einem Konkurrenzunternehmen. Die BBC-Richtlinien regeln den Umgang mit sozialen Medien nicht. Deshalb ist das Urteil im PhoneDog-Prozess interessant.

Quelle: www.pressetext.com/Markus Keßler

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