Datenschützer drohen Schulen mit Verbot gängiger Videosysteme
Archivmeldung vom 09.07.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićFür den Fall, dass nach den Sommerferien in Deutschland keine vollständige Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts möglich sein sollte, müssen viele Schulen aus Datenschutzgründen ihren Distanzunterricht auf ein anderes Videosystem umstellen. Das berichtet das "Handelsblatt" (Montagausgabe) unter Berufung auf eine Umfrage unter den Landes-Datenschutzbeauftragten.
Einige von ihnen wollen den Einsatz gängiger Videosysteme wie "Microsoft Teams" dann nicht mehr erlauben, wie eine Umfrage der Zeitung zeigt. Ab dem Beginn des neuen Schuljahres werde seine Behörde allen vorliegenden Beschwerden mit Nachdruck nachgehen, sagte der baden-württembergische Datenschützer Stefan Brink dem "Handelsblatt" dazu. "Dann kann es auch - nach entsprechender Beratung der betroffenen Schulen - zu Untersagungen von Videokonferenzsystemen kommen."
Daher empfehle er den Schulen, sich um datenschutzkonforme Systeme zu kümmern.
Hintergrund ist das sogenannte "Schrems II-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Es untersagt die Übermittlung personenbezogener Daten europäischer Bürger in Staaten, die nicht den Datenschutzstandard der Datenschutz-Grundverordnung garantieren. Dazu zählen die USA, wo die Server von "Microsoft Teams" stehen. Auch der bayrische Datenschützer Thomas Petri empfiehlt, Anbieter zu wählen, die ihre Dienstleistung ohne Drittlandtransfers anbieten.
"Wenn eine Schule Microsoft Teams verwenden will, müsste sie deshalb zusätzliche technische Maßnahmen ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau herzustellen", sagte der Datenschützer dem "Handelsblatt".
In Niedersachsen und Berlin mahnen die zuständige Datenschutzbehörden ebenfalls aufgrund der weiter anhaltenden Pandemielage "umgehend datenschutzkonforme digitale Kommunikationsstrukturen zu etablieren". Soweit möglich, werde man bis dahin von Maßnahmen gegen einzelne Schulen, die problematische Dienste einsetzen, absehen, sagte ein Sprecher der Berliner Behörde. Auch der hessische Beauftragte für Datenschutz, Alexander Roßnagel, gibt den Schulen noch eine Schonfrist. "Spätestens zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/22 muss jedoch der Wechsel vollzogen sein", sagte Roßnagel dem Blatt. "Es ist wichtig, dass die Eltern den Systemen vertrauen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur