Kölner Staatsanwaltschaft klagt fünf Polizisten wegen Körperverletzung im Amt an - Opfer starb zwei Monate nach dem Einsatz an den Folgen - Strafanzeige gefälscht
Archivmeldung vom 01.04.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithKnapp zwei Jahre nach einem gewaltsamen Einsatz gegen einen 59-jährigen Mann in Köln-Bickendorf hat die Staatsanwaltschaft fünf Polizisten vor dem Landgericht angeklagt. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstagausgabe) unter Berufung auf Justizkreisen berichtet, müssen sich die Beamten wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt verantworten. Zwei Monate nach der gewaltsamen Festnahme starb der italienische Familienvater, weil er nicht zum Arzt gegangen war, damit die bei dem Einsatz erlittenen Rippenbrüche medizinisch behandelt wurden.
Bei einem der Angeklagten kommt ein weiterer Fall von Körperverletzung hinzu. Auch besteht der Verdacht, dass der 40-jährige Polizeikommissar zusammen mit seinem Streifenkollegen einen Unschuldigen verfolgt hat. Laut Anklage sollen die beiden Polizisten in einer Strafanzeige gegen ihr Opfer gelogen und eine Notwehrsituation konstruiert haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war der Einsatz gegen den italienischen Staatsangehörigen völlig unnötig. Ein mitangeschuldigter Kollege soll zudem in vier Fällen Geheimnisverrat begangen haben, weil er für Bekannte im Polizeicomputer Abfragen durchführte. Strafverteidiger Christoph Arnold, der den Hauptangeklagten vertritt, weist die Vorwürfe zurück: "Im Prozess wird sich die Unschuld meines Mandanten erweisen."
Die Anklage stützt sich auf die Aussagen dreier Anwohner. Nachdem der 59-Jährige die Einsatzkräfte beschimpfte, hätten die Beamten ihn zu Boden gebracht, um dann auf ihn einzuschlagen und einzutreten. Die Ermittlungen förderten allerdings auch entlastende Aussagen von Augenzeugen zu Tage, die keine Polizeigewalt gesehen haben wollen.
Allerdings wertet die Anklägerin kompromittierende Chats der Einsatzkräfte als Beleg für ihre Vorwürfe: Kurz nach dem Geschehen postete ein Beamter: "Gerade einen umgeklatscht."
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)