Ende Januar 2022 rund 178.000 untergebrachte wohnungslose Personen in Deutschland
Archivmeldung vom 14.07.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićZum Stichtag 31. Januar 2022 waren in Deutschland rund 178 000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, beispielsweise in vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten oder in Not- und Gemeinschaftsunterkünften. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der erstmals durchgeführten Statistik aus den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen mitteilt, waren knapp 74 000 untergebrachte wohnungslose Personen alleinstehend (41 %).
Knapp 59 000 Personen (33 %) waren innerhalb eines gemeinsamen Haushalts als Familie beziehungsweise als Paar mit Kindern untergebracht. Rund 23 000 Personen (13 %, einschließlich der Kinder) lebten während der Unterbringung in einem Alleinerziehenden-Haushalt. Rund 4 500 Personen (3 %) waren als Paare ohne Kinder untergebracht. Für die übrigen rund 18 000 Personen (10 %) wurde der Haushaltstyp "sonstiger Mehrpersonenhaushalt" angegeben oder ihr Haushaltstyp war unbekannt.
62 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und 37 % Frauen; für 1 % der Fälle wurde das Geschlecht mit "unbekannt" angegeben. Durchschnittlich waren die untergebrachten wohnungslosen Personen zum Stichtag 32 Jahre alt. Mehr als ein Drittel (37 %) der untergebrachten wohnungslosen Personen war jünger als 25 Jahre. Knapp 5 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren 65 Jahre und älter.
31 % der untergebrachten wohnungslosen Personen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit, 64 % eine ausländische. Bei knapp 5 % der untergebrachten wohnungslosen Personen lagen entweder keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vor, sie war ungeklärt oder es handelte sich um Staatenlose.
Im Bundesvergleich waren in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit jeweils knapp 36 000 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Berlin mit knapp 26 000 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden zum Stichtag für Sachsen-Anhalt (365 Personen), Mecklenburg-Vorpommern (405 Personen) und Bremen (790 Personen) gemeldet.
Methodische Hinweise:
Die Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen dient zur Verbesserung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Bundes und als Informationsgrundlage für politisches Handeln. Grundlage hierfür ist das am 4. März 2020 verabschiedete Wohnungslosenberichterstattungs-gesetz (WoBerichtsG). Im Sinne des Gesetzes besteht Wohnungslosigkeit, wenn die Nutzung einer Wohnung durch eine Person oder eine Mehrheit von Personen desselben Haushalts weder durch einen Mietvertrag oder einen Pachtvertrag noch durch ein dingliches Recht abgesichert ist oder aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht.
In der Statistik werden entsprechend alle Personen in Deutschland erfasst, denen aufgrund von Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände oder mit Kostenerstattung durch andere Träger von Sozialleistungen zum Stichtag wegen Wohnungslosigkeit Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind.
Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind. Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen und durch das Wohnungsnotfallhilfesystem untergebracht sind.
Nicht in die Erhebung einbezogen sind unter anderem Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen, und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, von Suchtkliniken oder von betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht Teil der Erhebung.
Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht in die Erhebung einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.
Aufgrund der erstmaligen Erhebung ist es nicht auszuschließen, dass es zu Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Personen beziehungsweise Personengruppen einzelner Einrichtungen gekommen ist. Die Größenordnung eventueller Verzerrungen wird als gering eingeschätzt, wird sich jedoch erst im Laufe der Erhebungen in den Folgejahren genauer feststellen lassen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)