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Bonner Hassprediger klagt gegen seine Abschiebung - Abdul Alim Hamza soll gedroht haben, seine kleine Tochter zu töten

Archivmeldung vom 25.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Knapp zwei Wochen nachdem der salafistische Hassprediger Leonis Hamza, alias Abdul Alim Hamza, in Abschiebehaft genommen wurde, hat der 32-jährige Kosovare Rechtsmittel beim Kölner Verwaltungsgericht eingelegt. Am vergangenen Dienstag habe der Bonner Extremist über seine Anwälte einen Eilantrag auf aufschiebende Wirkung gestellt, "zugleich hat er gegen die Ausreiseverfügung geklagt", sagte Justizsprecher Michael Ott dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Wann in dem Fall eine Entscheidung fällt, ist noch offen. Das Bonner Ausländeramt stützt sich in dem Ausreise-Bescheid nebst der Abschiebeandrohung insbesondere auf einen 51-seitigen geheimen Bericht des Staatsschutzes, den die Zeitung einsehen konnte. Demnach stellt Hamza "eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung" dar. Neben seiner Nähe zur Kampfsportler-Szene und dem Berliner Clan-Boss Arafat Abou Chaker soll der Islamist in einem abgehörten Telefonat mit seiner Schwiegermutter am 11. Januar 2023 gedroht haben, seine fünfjährige Tochter zu töten. Auch soll er laut Bonner Polizei seiner Frau Gewalt angetan haben. Die Staatsschützer werteten diese Vorfälle als typisches Zeichen für ein frauenfeindliches, salafistisch geprägtes Weltbild, in dem sich das weibliche Geschlecht einzig unterzuordnen habe. Über seine Anwälte zu den Vorwürfen befragt, wollte sich der Mann nicht zu den Vorwürfen äußern.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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