Kilometer-Marsch zum Arzt zumutbar
Archivmeldung vom 10.01.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuch ein fünf Kilometer langer Fußmarsch zum Arzt ist zumutbar, berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts.
Eine allein erziehende
Mutter hatte geklagt, weil ihre Kasse die Fahrtkosten zur Behandlung
der Drogenabhängigkeit nicht mehr bezahlte. Das Gericht nannte auch
Ausnahmen, in denen Kassen Fahrtkosten erstatten können. Dazu gehören
etwa Fahrten von Nierenkranken zur Blutwäsche (Dialyse) sowie von
Krebspatienten zur Strahlen- oder Chemotherapie.
Quelle: Pressemitteilung Wort und Bild "Apotheken Umschau"