Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen auf Höchststand
Archivmeldung vom 14.01.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićImmer mehr Bundesbürger beschweren sich über Werbeanrufe. Die Bundesnetzagentur erreichten im Jahr 2021 nach eigenen Angaben insgesamt 79.702 schriftliche Beschwerden und damit so viele wie noch nie.
"Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Zudem ist die in vielen Fällen zu beobachtende Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ein weiterer schwerer Rechtsverstoß."
Mit der Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens habe der Gesetzgeber aber klargestellt, dass eine Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen inakzeptabel sei. "Wir werden die Täter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen", sagte Homann. Bereits im Vorjahr 2020 war schon mit 63.273 ein Höchststand vermeldet worden. Die Beschwerden betrafen nach wie vor besonders häufig Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten, gefolgt von Versicherungs- und Finanzprodukten. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele. Bei ihren Ermittlungen stellte die Bundesnetzagentur ein deutlich gestiegenes Aufkommen an Werbeanrufen fest, bei denen die Anrufer den Empfängern entweder gar keine Rufnummer anzeigten oder missbräuchlich eine häufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer aufsetzten. Hierdurch machten sie es Verbrauchern besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und ihren Eingang zu verhindern.
Zum 1. Dezember 2021 erhöhte der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen für Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen von bislang 10.000 auf künftig 300.000 Euro. Die Bundesnetzagentur hat ihre Verfolgungstätigkeit gegen unlauter agierende Unternehmen nach eigenen Angaben weiter intensiviert. Im Jahr 2021 wurden wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,435 Millionen Euro verhängt. Auch dies stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar (2018: 1.105.000 Euro, 2019: 1.309.500 Euro, 2020: 1.351.500 Euro). Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden zudem im Internet veröffentlicht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur