Land Berlin und ver.di lassen Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit überprüfen
Archivmeldung vom 24.10.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Land Berlin und die Gewerkschaft ver.di lassen gemeinsam die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP) überprüfen.
Das berichtete das Politikmagazin "Report Mainz" auf seiner Internetseite. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin sowie ver.di haben gemeinsam einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht. Das Berliner Arbeitsgericht bestätigte gegenüber "Report Mainz" den Eingang des Antrags. Ein Beschlussverfahren sei inzwischen eingeleitet.
"Nun besteht eine realistische Chance, dass in absehbarerer Zeit in der Sache entschieden wird", so der Arbeitsrechtler und Leiharbeitsexperte Prof. Peter Schüren gegenüber "Report Mainz". Für die Leiharbeitnehmer, die nach CGZP-Tarifen bezahlt werden, bestünde nach Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP Anspruch auf Lohnnachzahlung bis auf das Lohnniveau der Stammmitarbeiter im jeweiligen Einsatzbetrieb. Der Verleiher müsste dann auch entsprechend der Lohndifferenz Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Für diese Sozialversicherungsbeiträge hafteten die jeweiligen Entleiher als Bürgen, so Prof. Schüren gegenüber "Report Mainz". Die Sozialversicherungsbeiträge wären auch dann nachzuzahlen, wenn der einzelne Leiharbeitnehmer nicht selbst klagt.
Die CGZP deckt nach eigenen Angaben mit ihren Tarifverträgen rund die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse in Deutschland ab. Die Christlichen Gewerkschaften haben neben Flächentarifverträgen über 200 Haustarifverträge abgeschlossen. Diese waren wiederholt als Dumping-Tarifverträge kritisiert worden. "Report Mainz" hatte über Tarifverträge der CGZP berichtet, in denen Brutto-Stundenlöhne von 4,81 EUR für Leiharbeiter im Westen festgeschrieben waren.
Bereits in der Vergangenheit hatten mehrere Leiharbeitnehmer die Tariffähigkeit der CGZP gerichtlich überprüfen lassen wollen. Eine Sachentscheidung war aber bislang immer verhindert worden, da Leiharbeitsfirmen im Vorfeld regelmäßig Forderungen klagender Leiharbeiter erfüllt hatten und das Gericht das Verfahren so klaglos stellen musste. Dies ist nun nicht mehr möglich, da sowohl die Gewerkschaft ver.di als auch die Berliner Arbeitsenatorin, Heidi Knake-Werner (Die Linke), Antragstellerin sind.
Quelle: Report Mainz