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Bundesnetzagentur genehmigt Wasserstoff-Kernnetz

Freigeschaltet am 22.10.2024 um 10:45 durch Mary Smith
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen — BNetzA —
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen — BNetzA —

Die Bundesnetzagentur hat den von den Fernleitungsnetzbetreibern eingereichten Antrag für ein Wasserstoff-Kernnetz nach Prüfung und Konsultation genehmigt. Damit sei die Planungsphase abgeschlossen, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit.

Mit dem Kernnetz sollen zentrale Wasserstoff-Standorte in allen Bundesländern miteinander verbunden werden - von Erzeugungszentren und Importpunkten über Speicher bis zu künftigen Abnehmern in Industrie und Kraftwerken. Das genehmigte Kernnetz umfasst Leitungen von einer Gesamtlänge von 9.040 Kilometern, wovon rund 60 Prozent der Leitungen vom bisherigen Erdgas-Betrieb umgestellt und die übrigen neu gebaut werden sollen. Im Zieljahr 2032 beträgt die Einspeiseleistung 101 GW und die Ausspeiseleistung 87 GW.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete das Projekt als ein "entscheidendes Signal für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland". Denn es sei Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf und damit für die Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.

Erste Wasserstoffleitungen des Kernnetzes sollen laut Ministerium im kommenden Jahr in Betrieb gehen. Der Aufbau soll dann schrittweise bis zum Zieljahr 2032 erfolgen. Da ein Großteil der künftigen Wasserstoffnachfrage in Deutschland über Importe gedeckt werden wird, sind 13 Grenzübergangspunkte in europäische Nachbarländer vorgesehen. Insgesamt planen die Fernleitungsnetzbetreiber, 18,9 Milliarden Euro bis zum Zieljahr 2032 zu investieren.

Die Leitungen des Kernnetzes sollen privatwirtschaftlich gebaut und betrieben werden und durch die Entgelte der Nutzer finanziert werden. Da es jedoch am Anfang relativ wenige Abnehmer geben wird, sollen die Netzentgelte gedeckelt werden. Ein sogenanntes Amortisationskonto soll dafür sorgen, dass die Mindereinnahmen der ersten Phase durch spätere Mehreinnahmen ausgeglichen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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