Fulda: Lkw-Fahrer bringt auf BAB 7 mit nacktem Hintern den Verkehr zum Erliegen
Archivmeldung vom 06.10.2021
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm Dienstagnachmittag (05.10.), gegen 17.25 Uhr, befuhr ein Sattelzug mit italienischem Kennzeichen die BAB 7 aus Richtung Bad Brückenau kommend in Fahrtrichtung Fulda. Kurz nach der Landesgrenze brachte der 39-jährige Fahrer aus Rumänien den Verkehr komplett zum Erliegen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand hatte er zuvor beim Überholen einen anderen Lkw geschnitten. Dieser musste nach rechts auf die Standspur ausweichen, um einen Unfall zu vermeiden. Anschließend bremste der 39-Jährige den nachfolgenden Lkw aus und fuhr über die komplette Breite der Fahrbahn Schlangenlinien. Schließlich blieb er quer auf der Fahrbahn stehen - mit der Zugmaschine auf der Überholspur und mit dem Auflieger auf der rechten und der Standspur. Der Führer des Sattelzuges stieg aus und beleidigte mit seinem entblößten Hinterteil die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer.
Nach kurzer Zeit stieg er wieder in sein Fahrzeug und fuhr weiter auf der Autobahn in Richtung Norden. Kurz darauf bremste er einen weiteren Lkw aus und versuchte diesen beim Überholen abzudrängen. Der betroffene 48-jährige Lkw-Fahrer aus Kaufbeuren konnte einen Unfall nur vermeiden, indem er nach rechts auf einen Parkplatz auswich. Der Sattelzugführer folgte ihm und bremste den 48-Jährigen erneut aus. Danach verließ der rumänische Fahrer seinen Lkw und schlug mit dem Kopf mehrmals gegen die Fahrertür des anderen Zugfahrzeugs.
Im Anschluss flüchtete der 39-Jährige mit seinem Lkw auf der BAB 7 in nördliche Richtung. Einer Streife der Polizeiautobahnstation Petersberg gelang es kurze Zeit später, den rumänischen Fahrer mit seinem Lkw von der Autobahn zu lotsen und auf dem Parkplatz Petersberg zu kontrollieren. Dabei schrie der Mann die Polizeibeamten an, beleidigte sie und leistete bei der anschließenden Festnahme Widerstand. Der Fahrzeugschlüssel des Lkw-Fahrer musste vorübergehend sichergestellt werden. Der 39-jährige rumänische Staatsangehörige muss sich nun wegen "Straßenverkehrsgefährdung", "Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr", "Nötigung", "Beleidigung", "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" und "Bedrohung" verantworten.
Gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde der Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Er bekam aufgrund seines körperlichen Zustands eine Zwangspause verordnet.
Quelle: Polizeipräsidium Osthessen (ots)