Bislang kein Cannabis-Club in Bayern genehmigt
Laut dem Cannabis-Gesetz ist der Cannabis-Anbau auch in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen erlaubt. Seit 1. Juli 2024 können diese sogenannten Cannabis-Clubs dazu einen Antrag in dem jeweiligen Bundesland stellen, in Bayern ist bislang aber keiner dieser Clubs genehmigt, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, über die "Ippen-Media" berichtet.
Demnach laufen im Freistaat aktuell 29 Genehmigungsverfahren, von denen
eines abgelehnt wurde. Das für die Genehmigung zuständige Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bestätigte "Ippen-Media"
diese Zahlen. Auch bis zum 22. Januar ist demnach kein Cannabis-Club
genehmigt worden.
Das liege vor allem an den Bestimmungen des
bundesweiten Cannabis-Gesetzes, heißt es vom LGL. Das Gesetz mache eine
"umfangreiche und zeitaufwändige Prüfung der Antragsunterlagen
erforderlich". Diese Prüfung geschehe "sehr verantwortungsvoll".
Laut
den Daten der Bundesregierung hat auch das Saarland bislang keine
Genehmigung erteilt. Hessen wird ebenso in der Liste aufgeführt, hat
aber seit Januar mindestens zwei Clubs genehmigt. Die im Dezember 2024
meisten Genehmigungen erteilten Niedersachsen (20) und
Nordrhein-Westfalen (25). Insgesamt waren 83 von 349 Anträgen positiv
beschieden worden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur