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Essener "Tempelbomber" zu jahrelangen Jugendstrafen verurteilt

Archivmeldung vom 21.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Die sogenannten "Tempelbomber" von Essen sind zu jahrelangen Jugendstrafen verurteilt worden. Die beiden 17-jährigen Angeklagten aus Gelsenkirchen und Essen, die den Bombenanschlag auf einen Sikh-Tempel in Essen am 16. April 2016 verübt hatten, seien unter anderem wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden, teilte das Landgericht Essen zur Urteilsbegründung am Dienstag mit.

Der Angeklagte aus Gelsenkirchen wurde zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren, der andere zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Der ebenfalls 17-jährige Angeklagte aus Schermbeck im Kreis Wesel, der am Tatort in Essen nicht dabei war, wurde wegen Verabredung zum Mord zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Ein Vorbehalt der Sicherungsverwahrung sei nicht ausgesprochen worden, so das Landgericht weiter. Das Motiv der Tat sei Hass auf andere Religionen gewesen. Die Angeklagten, die Kontakt zu salafistischen Kreisen hielten, hatten sich vor der Tat radikalisiert.

Für einen unmittelbaren Kontakt der Angeklagten zur Terrorgruppe "Islamischer Staat" habe die Hauptverhandlung aber keine Anhaltspunkte ergeben, teilte das Landgericht mit. Bei dem Anschlag hatte sich ein Priester einen offenen Knochenbruch am Fuß zugezogen. Zwei weitere Gemeindemitglieder erlitten Schnittwunden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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