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Polizei muss beschlagnahmte Luxusautos zurückgeben

Archivmeldung vom 01.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Porsche 911 Turbo 3.3 (G-Modell)
Porsche 911 Turbo 3.3 (G-Modell)

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: FAL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die meisten der im vergangen Herbst in Duisburg vor einem Jobcenter sichergestellten Nobelfahrzeuge sind wieder bei ihren Besitzern. "Wir haben fünf der beschlagnahmten Fahrzeuge zurückgeben müssen, drei sind noch bei uns, eines davon ist gepfändet", sagte der zuständige Duisburger Oberstaatsanwalt Stefan Müller der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"So etwas kann in Ermittlungen vorkommen. Das ist nicht frustrierend. Wir handeln schließlich nach Recht und Gesetz", so Müller. Die Verfahren gegen die Beschuldigten wegen zu Unrecht bezogener Sozialleistungen liefen aber weiter. "Zum Beispiel ermitteln wir gegen einen dieser Fahrzeugführer weiter wegen Sozialhilfebetrugs. Das Fahrzeug, mit dem er fuhr, gehörte aber einem Dritten. Und das mussten wir dann zurückgeben", erklärte Müller. Außerdem hätten nicht alle Fahrzeuge dem Wert entsprochen, von dem man bei der Beschlagnahmung ausgegangen war. Zu dem Ergebnis wäre später ein Sachverständiger gekommen.

Die Fahrzeugkontrolle im September 2018 vor dem Jobcenter hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Sieben Luxusautos der Marken Mercedes und BMW wurden dabei sichergestellt, darunter Limousinen, Gelände- und Sportwagen. Die Polizei war Hinweisen nachgegangen, wonach Personen Sozialleistungen bezogen hatten, obwohl diese teure Autos fuhren.

Für die Sicherheitsbehörden dürfte die Rückgabe der Fahrzeuge im Kampf gegen kriminelle Clans ungelegen kommen. "Die feiern das natürlich jetzt als Erfolg gegen den Rechtsstaat. Das ist ein fatales Signal", sagte Erich Rettinghaus, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) der "Rheinischen Post "Die sagen sich jetzt: Die Polizei kann uns zwar kontrollieren, aber unser Vermögen kann sie uns nicht wegnehmen", so Rettinghaus. Das Konzept und Vorgehen sei aber richtig, stellte Rettinghaus klar. Damit so etwas aber künftig möglichst nicht mehr passiert, fordert er neue rechtliche Instrumente und mehr Befugnisse, die es ermöglichten, die Verfahren gerichtsfest zu machen und für Nachhaltigkeit sorgen. "Wir brauchen endlich die Beweislastumkehr. Bislang ist es so, dass wir den Kriminellen bis ins kleinste Detail nachweisen müssen, woher sie das Geld für ihre Autos haben, obwohl wir wissen, dass sie es nicht auf legalen Weg erwirtschaftet haben. Das muss sich umkehren", sagte Rettinghaus.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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