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1,0 % mehr Pensionärinnen und Pensionäre im öffentlichen Dienst im Jahr 2023

Archivmeldung vom 20.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamtes.
Statistisches Bundesamtes.

Von Martin Kraft, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=33433977

Am 1. Januar 2023 gab es 1 394 600 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 1,0 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Pensionärinnen und Pensionäre erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3 240 Euro brutto im Monat (Januar 2022: 3 170 Euro). Zusätzlich bezogen rund 378 600 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (+0,3 %). Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich im Jahr 2022 auf 53,4 Milliarden Euro. Zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 8,4 Milliarden Euro entsprach das rund 1,6 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Im Jahr 2021 hatten die Ausgaben 52,5 Milliarden Euro betragen und ergaben zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 8,3 Milliarden Euro einen Anteil am BIP von 1,7 %.

Weniger Pensionärinnen und Pensionäre im Bundesbereich, mehr bei Ländern und Kommunen

Im Bundesbereich sank die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre am 1. Januar 2023 gegenüber dem Vorjahr um 1,0 %. Im Landesbereich stieg deren Zahl um 1,8 %, im kommunalen Bereich um 3,1 %.

Der Schuldienst im Landesbereich bildet mit 461 600 Personen und einem Anteil von 33,1 % aller Pensionärinnen und Pensionäre wie in den Vorjahren die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in Deutschland. Ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post stellen mit 284 100 Personen und einem Anteil von 20,4 % die zweitgrößte Gruppe. Die übrigen Pensionärinnen und Pensionäre verteilen sich auf den restlichen Bundes- (10,6 %) und Landesbereich (26,6 %) sowie auf den kommunalen Bereich (7,8 %) und die Sozialversicherung (1,6 %)

Zahl der Neupensionierungen im Schuldienst auf niedrigstem Stand seit 2004

Zwischen 2000 und 2020 hatte sich die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre stark erhöht (+53,9 %). Dieser Anstieg ließ sich überwiegend auf die hohe Zahl an Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern zurückführen, die in den 1960er- und 1970er-Jahren eingestellt wurden. Aufgrund steigender Schülerzahlen infolge des Babybooms und des Trends zu höheren Schulabschlüssen war damals der Lehrkräftebedarf deutlich gestiegen. Im Schuldienst des Landesbereichs hatte sich die Zahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in diesen 20 Jahren fast verdreifacht (+181,1 %). Mittlerweile sind die stärksten Einstellungsjahrgänge bereits pensioniert worden, sodass es im Jahr 2022 nur noch zu knapp 15 800 Neupensionierungen im Schuldienst kam. Weniger Pensionierungen gab es hier zuletzt im Jahr 2004, die meisten Pensionierungen fanden mit jeweils 27 900 in den Jahren 2014 und 2015 statt.

20 % der Neupensionierten erreichten die Regelaltersgrenze

46 500 oder 79 % der insgesamt 59 000 Neupensionärinnen und Neupensionäre des Jahres 2022 schieden mit dem Erreichen einer Altersgrenze mit durchschnittlich 63 Jahren und 9 Monaten aus dem aktiven Dienst aus. Davon erreichten allerdings nur 11 700 die gesetzliche Regelaltersgrenze (20 % aller Neupensionierten). Die übrigen 34 800 (59 % aller Neupensionierten) traten mit Erreichen einer sogenannten Antragsaltersgrenze vorzeitig in den Ruhestand oder erreichten eine besondere Altersgrenze, wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldatinnen und -soldaten gilt. Weitere 10 300 Personen oder 17 % aller im Jahr 2022 Neupensionierten wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Sie waren bei Eintritt in den Ruhestand durchschnittlich 56 Jahre und 9 Monate alt. Die übrigen 4 % der Pensionierungen entfielen auf Vorruhestandsregelungen oder sonstige Gründe.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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