Beantragte Regelinsolvenzen im Juni 2024: +6,3 % zum Vorjahresmonat
Archivmeldung vom 12.07.2024
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Freigeschaltet durch Mary SmithDie Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2024 um 6,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Mai 2024 hatte sie noch um 25,9 % gegenüber Mai 2023 zugenommen. Nachdem von Juni 2023 bis Mai 2024 durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten waren, lag damit im Juni 2024 erstmals wieder ein einstelliger Zuwachs vor. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im April 2024 gegenüber April 2023 um ein Drittel gestiegen
Im April 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 906 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 33,5 % mehr als im April 2023. Die Forderungen der Gläubiger aus den im April 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 11,4 Milliarden Euro. Im April 2023 hatten die Forderungen bei rund 1,3 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im April 2024 in Deutschland insgesamt 5,5 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,1 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 8,5 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 7,4 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
27,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im April 2024 als im Vorjahresmonat
Im April 2024 gab es 6 277 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 27,9 % gegenüber April 2023.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Juni 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)