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Bei 96 % der Scheidungsverfahren blieb das Sorgerecht bei beiden Elternteilen

Archivmeldung vom 12.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Bei fast allen Scheidungen (96 %) im Jahr 2013, bei denen gemeinschaftliche minderjährige Kinder betroffen waren, blieb das Sorgerecht bei beiden Elternteilen (63 425 Verfahren), da weder Vater noch Mutter einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht nach § 1671 Absatz1 Bürgerliches Gesetzbuch gestellt hatten.

In 2 808 Verfahren wurde hingegen das Sorgerecht vom Familiengericht übertragen, darunter in fast drei Viertel der Verfahren (2 065) auf die Mutter. Nicht erfasst sind dabei Eheverfahren, in denen zunächst eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung beantragt, dieser Antrag dann aber vor der Entscheidung wieder zurückgezogen wurde.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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