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Strafverfahren zu PIP in Frankreich: Jean-Claude Mas und weitere Angeklagte auch in 2. Instanz schuldig gesprochen

Archivmeldung vom 02.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence hat heute die Verurteilung von Jean-Claude Mas und vier weiteren Verantwortlichen von PIP bestätigt. Es sprach die Angeklagten u.a. des Betruges zu Lasten von TÜV Rheinland schuldig. Jean Claude Mas wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.

TÜV Rheinland hatte Anfang 2011 Strafanzeige gegen PIP gestellt und war in dem Strafverfahren als Nebenklägerin aufgetreten. Aufgrund der Verhandlung im April/Mai 2013 hatten die Richter in Marseille am 10. Dezember 2013 in 1. Instanz entschieden, dass neben den Frauen mit PIP Silikongel-Brustimplantaten auch die Benannte Stelle TÜV Rheinland Opfer des systematischen Betrugs durch PIP geworden war. Zu der-selben Überzeugung gelangten nun auch die Richter in Aix-en-Provence: Aufgrund der Verhandlung im November 2015 wiesen sie heute die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil in 1. Instanz zurück und bestätigten deren Haftstrafen.

Hartmut Müller-Gerbes, Konzernsprecher TÜV Rheinland sagte: "Wir sind sehr zufrie-den mit dieser Entscheidung. Das Gericht stellt fest, dass TÜV Rheinland von PIP sys-tematisch betrogen wurde. Neben den Frauen mit PIP Silikongel-Brustimplantaten ist auch die Benannte Stelle TÜV Rheinland Opfer des Betrugs durch PIP. Das sagen wir seit Jahren und das bestätigt das Berufungsgericht in Aix-en-Provence in seinem heu-tigen Urteil."

Zum Hintergrund: PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter - zumindest zeit-weiser - Verwendung einer nicht-deklarierten Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TÜV Rheinland getäuscht und stets vorgegeben, ausschließlich das gegenüber TÜV Rhein-land deklarierte Silikon als Rohmaterial verwendet zu haben. PIP hat den Prüfern des TÜV Rheinland umfangreiche Unterlagen (z.B. das Design Dossier, Chargendokumen-tation, Produktionsanweisungen) über die angebliche Verwendung des deklarierten Silikons zur Verfügung gestellt. Sämtliche Hinweise auf die Verwendung abweichender Rohmaterialien hat PIP systematisch verschleiert.

Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle beteiligten Kreise getäuscht - an erster Stelle die Patientinnen, aber auch die Gesundheitsbehörden und TÜV Rheinland. Nach Bekanntwerden des Betruges von PIP Ende März 2010 hat TÜV Rheinland die Zertifikate für PIP ausgesetzt.

TÜV Rheinland teilt das Interesse der Frauen mit PIP-Implantaten an einer umfassen-den Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP. Deshalb hatte TÜV Rheinland auch Strafanzeige gegen PIP und seine ehemaligen Manager gestellt.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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