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Müllrebellen reichen Normenkontrollklage beim Verwaltungsgericht ein

Archivmeldung vom 27.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Vogelsberger Müllrebellen
Vogelsberger Müllrebellen

Am Mittwoch trafen sich Vertreter der Vogelsberger Müllrebellen, um die Ergebnisse der Prüfung der ZAV-Satzung durch eine renommierte Berliner Anwaltskanzlei zu besprechen. Die Stellungnahme der auf Abfall- und Gebührenrecht spezialisierten Anwälte ist eindeutig: Die neue Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis ist rechtswidrig.

Daher wurde einstimmig beschlossen, die inzwischen 20.000 registrierten Unterstützer/Innen der Müllrebellen aufzurufen, die neue Satzung des ZAV auf dem Klageweg zu kippen.

Müllrebellen-Initiator, Hinrich Lüttmann, rief daher die Vogelsberger Bevölkerung auf: „Die Klage und die damit verbundenen Kosten belaufen sich auf einen hohen vierstelligen Betrag. Darum bitten wir alle Betroffenen um eine Geldspende. Da wir kein gemeinnütziger Verein sind, können wir leider keine Spendenquittungen ausstellen. Machen Sie mit Ihrer Spende den Klageweg möglich. Richten Sie Ihre Spende auf folgendes Konto: Sparkasse Oberhessen, BLZ 518 500 79, Kto.-Nr. 124 630 22 23. Jeder soll so viel spenden, wie er mag oder kann. Sollte die eingehende Summe wider Erwarten nicht ausreichen, werden die eingezahlten Spenden von uns zurück überwiesen.“

Wer namentlich als Kläger auftreten möchte, könne sich entweder auf der Internetseite www.muellrebellen.de in eine entsprechende Liste eintragen oder dies schriftlich mitteilen an folgende Adresse: Vogelsberger Müllrebellen, c/o Hinrich Lüttmann, Auerbergweg 3, 36323 Grebenau-Schwarz.

Quelle: Vogelsberger Müllrebellen

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