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Illegale Beschäftigung an niedersächsischen Schulen: Kultusministerium bereits 2007 auf Rechtswidrigkeit hingewiesen

Archivmeldung vom 27.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Dieter Schütz  / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

In der Auseinandersetzung um die Verantwortung für möglicherweise mehr als 10.000 an niedersächsischen Schulen illegal Beschäftigte widerspricht die Deutsche Rentenversicherung dem niedersächsischen Kultusministerium. Danach wusste das Kultusministerium offenbar bereits 2007, dass pädagogische Mitarbeiter an niedersächsischen Schulen illegal als freie Mitarbeiter beschäftigt wurden.

Solche Mitarbeiter übernehmen etwa die Kinderbetreuung in Ganztagsschulen am Nachmittag, manchmal unterrichten sie auch - für Stundenlöhne ab 7,50 Euro. Gegenüber dem ARD-Politikmagazin "Panorama" betont Wolf-Dieter Burde von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, man habe das Ministerium Anfang 2007 "intensiv darüber aufgeklärt", unter welchen Umständen derartige Verträge vergeben werden dürften. "Das Ministerium hat uns daraufhin Anfang 2008 schriftlich gemeldet, dass man alles verstanden habe und die Regeln in Zukunft auch anwenden kann", so Burde weiter. Der Kultusminister von Niedersachen, Bernd Althusmann, CDU, bewertet das anders und spricht in "Panorama" von "Kommunikationsproblemen zwischen Ministerium und der Rentenversicherung".

Die Frage der Verantwortung ist auch strafrechtlich relevant. Bei der Beschäftigung von Vertretungslehrern als "Selbständige" könnten Sozialversicherungsbeiträge rechtswidrig vorenthalten worden sein - eine Straftat, wegen der seit Januar 2011 die Staatsanwaltschaft Hannover in mindestens 10.000 Fällen ermittelt. Bisher gibt es keine konkret Beschuldigten. Die Rechtswidrigkeit solcher Beschäftigung von Vertretungslehrern als "Selbständige" ist bereits durch mehrere rechtskräftige Urteile des Arbeitsgerichtes Hannover bestätigt worden. Dazu Richter Kilian Wucherpfennig vom Arbeitsgericht Hannover in "Panorama": Die Feststellung, dass es sich hier um Angestelltenverhältnisse gehandelt habe, sei "einfach gewesen, weil die klassischen Kriterien für eine Weisungsabhängigkeit erfüllt waren".

Das Kultusministerium soll bis mindestens 2010 nichts an den unzulänglichen Regelungen geändert haben. Diesen Verdacht legt ein Brief eines Schuldezernenten an das Kultusministerium nahe, der "Panorama" vorliegt. Darin fordert der Schuldezernent den Kultusminister im August 2010 auf, "klare, für die Schulleitungen verständliche Regelungen zu treffen, die eine hinreichend rechtssichere Anwendung ermöglichen". Dem widerspricht Kultusminister Althusmann: Er habe das Problem bereits "im Jahre 2009 abstellen lassen".

Niedersächsische Schulen bekommen seit 2004 ein eigenes Budget, über das sie Mitarbeiter für den Ganztagsunterricht beschäftigen können. Dieses sei, so bestätigen mehrere Schulleiter gegenüber "Panorama", für reguläre Anstellungsverhältnisse nicht ausreichend. Man habe sich aber immer an die schriftlich festgelegten Regelungen des Kultusministeriums gehalten.

Auch in anderen Bundesländern, etwa Hamburg und Nordrhein-Westfalen, gibt es im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsschulen derartige Verträge, allerdings bisher keine Verfahren an Arbeitsgerichten oder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Quelle: NDR / Das Erste

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