Verbraucherschützer fordert kürzere Laufzeiten für Abo-Verträge
Archivmeldung vom 02.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttAngesichts des zweiten Corona-Lockdowns hat Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller eine Entlastung der Bürger bei Abo-Verträgen gefordert. "Viele Verbraucher sind von der Krise stark betroffen. Sie sind in Kurzarbeit, haben ihre Arbeit oder Einkünfte verloren", sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
"In dieser Situation sind Verträge mit langen Laufzeiten und langen Kündigungsfristen eine besondere Belastung", so Müller. Hinzu komme, dass manche Angebote wie Fitnessstudios während des Lockdowns gar nicht genutzt werden könnten. "Wir brauchen deshalb dringend eine gesetzliche Regelung, die für solche Verträge, die auf Dauer abgeschlossen werden sollen, die Laufzeiten verkürzt und auch kurzfristige Kündigungen ermöglicht. Die Regierung muss das Gesetz für faire Verbraucherverträge jetzt schnell verabschieden", forderte Müller.
Ein solches Gesetz hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bereits im vergangenen Jahr angekündigt. Der im Frühjahr vorgelegte Entwurf ihres Ministeriums sieht vor, dass die Höchstvertragslaufzeit von zwei Jahren auf zwölf Monate verkürzt wird und Verträge sich nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern dürfen, sondern nur noch um drei Monate. Allerdings gibt es Streit mit dem Bundeswirtschaftsministerium, vor allem wegen der Verkürzung der Höchstvertragslaufzeit. Als "Fehler" bezeichnete Verbraucherschützer Müller auch das im Mai beschlossene Gesetz, dass Freizeit- und Kulturanbieter für Konzerte oder Sportveranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt werden, Gutscheine ausgeben dürfen, statt das Geld zu erstatten. Mit dieser Regelung legalisiere die Politik "Zwangsvertragsverlängerungen", kritisierte Müller: "Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel."
Quelle: dts Nachrichtenagentur