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Staatsanwaltschaft stellt Ischgl-Ermittlungen ein

Archivmeldung vom 24.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Soeben wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck die strafrechtlichen Ermittlungen gegen fünf Amtsträger aus Tirol im Zusammenhang mit dem Behördenversagen von Ischgl im März 2020 eingestellt hat. Das im 4. Lockdown und am Tag der Ankündigung der mitten darin gelegenen Saisoneröffnung in Ischgl am 3.12.2021.

„Wir halten diese Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens für falsch und werden zunächst eine Begründung verlangen und nach Prüfung dieser Begründung gegebenenfalls fristgerecht einen Fortführungsantrag einbringen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). „Das Strafverfahren hat aber schon jetzt die wesentlichen Grundlagen für die Amtshaftungsklagen der vom VSV unterstützten Opfer von Ischgl gegen die Republik Österreich geliefert. Nach den Akten lassen sich gravierende Behördenfehler lückenlos nachweisen.“

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat bis dato offenbar nur Fehler auf der Ebene des Landes Tirol untersucht, und auch bisher nur unter Ausklammerung von Landeshauptmann Platter, hat aber Fehler auf der Ebene der Bundesregierung bisher überhaupt nicht berücksichtigt. Es wäre daher sinnvoll gewesen, so Kolba, die Ermittlungen auch auf Ex-Bundeskanzler Kurz, Ex-Gesundheitsminister Anschober, Innenminister Nehammer und die in diesen Ministerien jeweils verantwortlichen Beamten sowie Landeshauptmann Platter auszudehnen. Das ist bislang nicht passiert.

Gerade zu der überstürzten und chaotischen Abreise tausender Gäste am Freitag 13.3.2020, die durch die Erklärung des – dafür unzuständigen – Ex-Bundeskanzlers Kurz ausgelöst wurde und tausende Infektionen verursachte, gibt es wenige schriftliche Unterlagen. Daher müsste man zu den Umständen, wie es zu diesem Abreisechaos kam, die damaligen Mitglieder der Bundesregierung unter Wahrheitspflicht als Zeugen hören.

„Ich habe den Eindruck, dass hier ein Behördenskandal weitgehend vertuscht werden soll,“ kritisiert Kolba. „Der VSV wird aber alles in seiner Macht Stehende tun, um das Multiorganversagen der Behörden im Fall Ischgl sowohl im Rahmen der vom VSV unterstützten, beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängigen Amtshaftungsklagen als auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Innsbruck aufzudecken.“

Quelle: Verbraucherschutzverein (ots)

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