Expertenkommission will Aufnahmen von Vernehmungen in Prozessen zulassen
Archivmeldung vom 10.10.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn Strafprozessen sollte es künftig zulässig sein, Videoaufnahmen von früheren richterlichen Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen einzuspielen.
In Strafprozessen sollte es künftig zulässig sein, Videoaufnahmen von früheren richterlichen Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen einzuspielen. Das fordert laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" eine Expertenkommission, die im Auftrag von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Vorschläge für eine Reform der Strafprozessordnung entwickelt hat. Dies wäre ein Paradigmenwechsel: Bisher sind solche Videos tabu, Zeugen müssen persönlich vor Gericht erscheinen. Die Videos könnten hilfreich sein, wenn Zeugen nachträglich ein Schweigerecht nutzen oder wenn Angeklagte ihr Geständnis widerrufen.
"Sie dürfen aber nicht nachträglich genutzt werden, um Zeugnisverweigerungsrechte zu umgehen", warnte der Deutsche Anwaltverein. Die Expertenkommission setzt sich zudem für erweiterte Rechte von Beschuldigten ein: Sie sollten bei der Auswahl von Sachverständigen mitreden dürfen, bereits in den Polizeivernehmungen Anwälte anfordern dürfen und im Ermittlungsverfahren schon einen Pflichtverteidiger beantragen können.
Quelle: dts Nachrichtenagentur